Beiträge von marosko

    Ich denke, Ducrot meinte damit, dass man eventuell ein schlecht ausgelasteter Regio ersetzten muss um Platz für zwei bis drei gut ausgelastet andere Züge zu schaffen. Ich bin grundsätzlich kein Freund von Regionalzügen auf der Strasse, aber es git immer wieder Situationen, wo das nicht die schlechteste Lösung ist. AM Gotthard gewann man, soweit ich mich erinnern kann, mit der Verlegung der Regio auf die Strasse zwei zusätzlich Trassen pro Stunde.

    In den Niederlanden wird dieses System ziemlich konsequent umgesetzt. Die Regios, dort Sprinter, fahren nur die grösseren Orte an, alles andere wird mit dem Bus erschlossen.

    Was sagt dieses Dokument dazu?

    Verstehe ich dich richtig, du möchtest dieses Dokument einsehen? https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/669/de

    Sorry, falls ich etwas falsch interpretiert habe.

    Könnte sein, dass es das richtige Dok ist. Dann wäre spannend, wie Art 8 darin vom BAV umgesetzt rsp. was dazu veranlasst wurde. Dort steht:

    Art. 8 Ausführungsbestimmungen

    Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erlässt Bestimmungen über die technischen Anforderungen an die Gestaltung der Bahnhöfe, der Haltestellen, der Flugplätze, der Kommunkationssysteme, der Billettausgabe sowie der Fahrzeuge

    Ich finde einfach die Kommunikation von Aliance SwissPass eine Frechheit. Es ist nicht das erste Mal, dass sie kommunizieren dies oder jenes wird verschwinden und es gäbe dann (vielleicht) einen Ersatz. Weshalb ist man dort nicht fähig, den Ersatz gleich zu benennen? Mir kommt es vor, als wolle man einmal die Reaktionen abwarten und dann schauen, was man als Ersatz politisch bringen muss. Für mich ein sehr peinlicher Ansatz, welcher nur geht, wenn genügend Kunden da sind, die keine Alternative haben.

    Kennt jemand das folgende Dokument aus 151.3

    Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

    Fedlex


    Art. 15 Vorschriften über technische Normen

    1 Um ein behindertengerechtes öffentliches Verkehrssystem sicherzustellen, erlässt der Bundesrat für die konzessionierten Unternehmen Vorschriften über die Gestaltung:34

    b. der Kommunikationssysteme und der Billettausgabe;


    Was sagt dieses Dokument dazu?

    Ja FiFi, es gibt viele nette Menschen in Luzern, davon konnte ich mich in den letzten 22 Jahren überzeugen - aber in Bern eben auch;)! Somit müsste ich ja dann regelmässig den IR15 in umgekehrter Richtung benützen, um diese zu sehen - ein Teufelskreis, aus dem es kein Entrinnen gibt…

    Eine Wohnung in Langnau wäre eine Lösung. In der Mitte und ohne IR 15, dafür mit RE 7 der BLS 😊

    Es gibt immer und für fast alles eine Ausnahme, so auch bei der Benutzung eines Not-Aus Knopfes in der heute verbauten Art. Wenn man ungewollt mit ungebremster Last eine längere Strecke talwärts fährt, wäre es vermutlich sinnvoll, den Not-aus nicht zu benutzen, denn so bleibt die einzige Bremse, welche dauerfest ist, erhalten. Eine mechanische Bremse kann eine überlast nicht auf längere Zeit in Beharrung halten. Irgendwann geht Bremskraft verloren und dann wird der Zug schneller.

    Die oben beschriebenen 150kN Bremskraft sind für eine Berglok dann halt auch nicht wahnsinnig viel. Das mag auf kurzen Gefällen oder in einer NEAT durchaus ausreichen, sind aber eher wenig für eine Bergstrecke.

    ....

    Nebenbei müsste nun - wenn man sonst so verliebt in Notrecht ist - die Haftungsfrage für schlecht unterhaltenes Rollmaterial anpassen. Es kann ja nicht sein, dass SBB Cargo den Schaden hat und die Vermieterin TWA sich aus ihrer Verantwortung drücken kann...

    Weshalb soll hier Notrecht angewendet werden? SBB Cargo weiss genau, welche Verantwortung sie übernehmen, wenn sie einen "fremden" Zug durch die Schweiz fahren. Die Verantwortung für den Zug liegt beim Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und das ist auch richtig so, denn nur das EVU hat einen Vertrag mit der Infrastruktur über deren Benutzung. Genau deswegen braucht auch jedes EVU eine Haftpflichtversicherung über 100 Mio Franken und wenn die SBB gute Verträge mit der DB Cargo hat, dann ist auch der aufgetretene Fall geregelt.

    Da grundsätzlich der Reiseverkehr wegen einer Störung und Unregelmässigkeit aus dem Güterverkehr nicht fahrplanmässig abgewickelt werden kann, ist für mich auch die Entschädigungsfrage nicht ganz abwegig. Es ist keine höhere Gewalt, was zur nicht Einhaltung des publizierten (ursprünglichen) Fahrplans führt und die Verspätung ist mindestens nordwärts eine Stunde, was eine Rückforderung rechtfertigen würde.

    Andy Ja, du hast recht, es sind immer mehrere Faktoren, die zu einem solchen Ereignis führen. Ein Ereignis alleine wäre sicher kein Problem, wenn sich die Probleme häufen, wird es schwierig. Es sind überall Menschen dahinter, welche sicher ihr bestes geben. Nur, für den Fahrgast zählt halt das Resultat und das war heute nicht wirklich berauschend. Leider häufen sich aktuell die Fahrten mit irgend einer Störung, welche eine Verspätung von mindestens einer Stunde zur Folge haben.

    Stadlerfan Auch Bedienungsfehler können verschiedene Ursachen haben. Sei es eine andere Philosophie, zuwenig Ausbildung, zuwenig Praxis etc. Gut war das bei den CIS I erkennbar, andere Philosophie in der Bedienung, nur Ärger mit den Zügen. Gebessert hat es, als immer dieselben Lf auf den Zügen gefahren sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bombis nicht gerade die einfachsten Züge in der Bedienung sind.

    Für mich ist es befremdend, sobald man über irgendetwas schreibt, was definitiv nicht gut gelaufen ist, ist es sofort herablassend oder man soll es besser machen. Es geht nicht um eine einzelne Person, sondern um eine Leistung, welche am Schluss nicht funktioniert hat.

    Dazu kommt neben Bedienfehler des Triebfahrzeuges noch eine katastrophale Betriebsführung und zum Schluss eine Störung in Luzern.

    Qualität ist etwas anderes.

    NB auch wenn Lokführer nur Menschen sind, erwarte ich, dass sie des Vehikels das sie bedienen mächtig sind. Schlussendlich sitzen hinten mehrere hundert zahlende Reisende.

    IR15 Ausfall BN-ZF

    Wäre toll, wenn du auf diese Abkürzungen verzichten könntest - es lesen viele mit, die die nicht kennen. BN ist mir zwar klar, bei ZF kommt mir nur „Zürich Flughafen“ in den Sinn, was beim IR15 sicher nicht sein kann.

    Edit: Ah klar, ist Zofingen - aber ausgeschrieben wäre es trotzdem für alle verständlicher.

    Falls jemand nicht weiss, welcher Bahnhof mit einer Abkürzung gemeint ist, dann soll er einfach das Kürzel im Onlinefahrplan der SBB eingeben und die richtige Station erscheint.

    :)

    Der Bastel Lade Spiez (BLS) hat ihre Züge zwischen Luzern und Wolhusen nicht im Griff, mehrere technische Störungen, Kupplungsprobleme, Zugausfälle und ein daraus folgendes Fahrplan-Chaos.

    Heute Abend 2. Versuch mit durchlangendem Erfolg. Nach dem Ausfall einer S-Bahn nach Luzern wegen Kupplungsproblemen ging es drunter und drüben.

    Als der Zugbegleiter mit der Leitstelle telefonierte fragte er, ob er das jetzt den Reisenden mitteilen könne oder ob in zwei Minuten wieder alles anders sei…das Personal ist in solchen Situationen nicht zu beneiden. Und das alles, weil man nach 25 Jahren Einsatz das Kuppeln noch immer nicht im Griff hat.

    @Admin: Wenn hier nicht richtig weil Vergangenheit, dann bitte verschieben