Beiträge von Sabello

    Sodele, das wäre vollbracht. :thumbup: Und ich finde, das Ganze läuft effizient, sicher und innerhalb der vom DSG gesetzten 30-Tage-Frist ab.

    Per Mail habe ich heute eine Nachricht von "GRC Privacy SBB CFF FFS" erhalten, musste dann gemäss Bild 1 ein Captcha überwinden (funzte erst nach etwa dem sechsten Versuch), und mit dem dadurch ausgelösten Zugangscode kam ich in einem Datenschutzportal zur Schlussbestätigung (Bild 2), die ich trotz der etwas einschränkend wirkenden Formulierung als genügend erachte. Gut gemacht, SBB!

    Das Löschen der Daten wird wohl erst möglich sein, wenn auch die Schweiz ein aktualisiertes DSG in Kraft gesetzt hat.

    Ich grabe heute diesen recht alten Thread aus, nachdem ich festgestellt habe, dass Löschen nun möglich zu sein scheint. Unter dem nachfolgenden Link kann man einerseits recht unkompliziert per Formular ein Auskunftsbegehren über die von der SBB gespeicherten Daten und anderseits ein Löschungsbegehren stellen. Letzteres habe ich gleich mal ausprobiert und werde bei Gelegenheit berichten, sollten sich unerwartete Hindernisse ergeben.

    Formular Betroffenenrechte

    Der Grund für mein Begehren ist, dass ich in der SBB-App auf meinem iPhone zufällig auf einen Menupunkt "Swisspass-Login" stiess und dort zumindest eine Mailadresse und eine alte Kreditkarte gespeichert sind/waren. Da ich bekanntlich diese Datenkrake fürchte wie der Teufel das Weihwasser, scheint mir eine Löschung angebracht.

    Ganz so einfach ist es wohl nicht. Damit ein "Logo" (sagen wir dem mal volkstümlich so) geschützt ist, muss es als Marke im entsprechenden Register eingetragen sein. Ob das der Fall ist, kannst du hierzulande selber durch eine Recherche im entsprechenden Register abklären: https://www.ige.ch/de/uebersicht-…markendatenbank

    Ist die Marke einmal eingetragen, ist sie für zehn Jahre geschützt. Danach kann die Schutzdauer immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden (man kann aber auch darauf verzichten, und dann entfällt der Schutz): https://www.ige.ch/de/etwas-schue…utz-verlaengern

    Möglicherweise gilt daneben aber auch der "Designschutz", siehe hier: https://www.ige.ch/de/uebersicht-…ck/designschutz

    Und schliesslich kann der Gestalter des "Logos" allenfalls auch Urheberrechtsschutz beanspruchen, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind ("geistige Schöpfungen im Bereich der Kunst und Literatur" - hier vielleicht eher weniger typisch, aber nicht ausgeschlossen). In diesem Bereich gibt es keinen Registereintrag: https://www.ige.ch/de/etwas-schue…t/grundlegendes Schutzdauer übrigens bis 70/50 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Es können also (müssen aber nicht) auch an einem "alten" Logo/Signet/Plakat/Symbol usw. durchaus noch Rechte bestehen, weshalb man sich vergewissern sollte, ob dies der Fall ist und bei wem die Rechte liegen. Nicht selten kommt es vor, dass der ursprüngliche Rechteinhaber/"Schöpfer"/"Gestalter" die Nutzungsrechte zum Beispiel an eine sogenannte Verwertungsgesellschaft abgetreten hat, die gerne kräftig mitverdient (Beispiele: Pro Litteris, SUISA usw.).

    Deshalb lieber einmal zu viel fragen und sich ein "Okay" schriftlich (!) bestätigen lassen als voll ins Fettnäpfchen zu trampeln.

    Sodele, good news: :):thumbup: Endlich scheint der Wind zu drehen - Schlagzeile aus dem aktuellen Konsumentenmagazin Ktipp (online grösstenteils hinter Bezahlschranke, https://www.ktipp.ch/artikel/artike…rten-verhindern):

    Einige Kernsätze aus dem Printartikel, den ich aus urheberrechtlichen Gründen nur auszugsweise zitiere:

    - Mehrere Kantonsregierungen teilen dem Ktipp nun mit, dass sie eine Abschaffung von Mehrfahrtenkarten zum Nachteil von Leuten ohne Handy nicht akzeptieren wollen.

    - Der Zürcher Regierungsrat behält sich ebenfalls vor, den Vertrieb der Karten im ZVV über 2025 hinaus zu verlangen.

    - Auch der Bundesrat verlangt einen für alle zugänglichen öffentlichen Verkehr. Bundesrat Rösti äusserte sich Anfang März im Parlament zum Projekt My Ride (...). "Der öffentliche Verkehr hat die Pflicht, Lösungen für Leute anzubieten, die nicht digital unterwegs sind", sagte Rösti.

    - Das BAV schreibt dem Ktipp: "Das Smartphone darf keine Grundbedingung sein für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs".

    - Widerstand regt sich auch im Luzerner Kantonsrat.

    Nun ist doch stark zu hoffen, dass den völlig abgehobenen Smartphone-Turbos im "Raumschiff Alliance" endlich klar wird, in welche Richtung die Weiterreise gehen muss. :D

    Ich habe darum die Befürchtung, dass es eine reine Online-Lösung gibt, und es ist dann das Problem der Kunden, damit zurecht zukommen, bzw. nicht das Problem der Bahnen wenn sie damit ein Problem haben. Für diese gibt es dann halt schlicht keine Mehrfahrtenbillete mehr...

    Wie schon anderswo erwähnt; mein Eindruck der Haltung der öV-Betreiber ist der: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Und wer kein Smartphone oder andere digitale Medien für den Kauf des Billetes lösen will, der wird kurz-mittelfristig nicht mehr den öV benützen können.

    Mein Eindruck ist zwar durchaus derselbe. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Smartphone-Zwang einer gerichtlichen Beurteilung standhalten würde - jedenfalls solange nicht, als es keine verfassungsmässige bzw. gesetzliche Grundlage für die Anschaffung und dauernde Betriebsbereithaltung solcher Geräte gibt.

    Ein allfälliger Vergleich mit dem Verhalten beispielsweise von (Online-)Banken hinkt meines Erachtens. Zum einen besteht dort eine relativ lebhafte Konkurrenz, und ferner erheischen Sicherheitsüberlegungen das kundenseitige Vorhandensein aktueller Hard- und Software beim E-Banking. Zudem lassen sich fast alle Bankgeschäfte immer noch physisch an Schaltern oder per Post erledigen. Und anderseits kann nicht ausgerechnet der monopolistische "öffentliche" Verkehr das Bezahlen seiner Leistungen mit dem einzigen staatlichen Zahlungsmittel verweigern.

    Wieder einmal ein Radiobeitrag, der ausserhalb der Blase - sorry: Branche - nur noch ungläubiges Staunen hinterlässt: https://www.srf.ch/audio/espresso…partId=12547583

    Im Interview mit dem Geschäftsführer der berühmt-berüchtigten "Alliance Swisspass" lässt deren Geschäftsführer verlauten, dass bereits im Jahr 2020 "Überlägige gschtartet" worden seien im Hinblick auf den Ersatz der praktischen Halbkarton-Abstempelkarten. Obwohl die Abschaffung spätestens per Ende 2025 durchgestiert werden soll, weiss man man aber aktuell noch immer nicht genau, wie das/die Ersatzprodukt/e aussehen soll/en. "Mir si am Luege", lautet die visionäre Botschaft - aber "schon" per kommendem Sommer werde man mehr sagen können. Na toll. :thumbdown: Wetten, dass die "Lösung" eine solche à la MGB sein wird, nämlich etwas in der Art von "Either use a dumbphone or stay at home"?

    Ich frage mich ernsthaft, wie lange die Politik diesem Treiben noch tatenlos zuschaut. Sind denn alle Parlamentarier/innen entweder dank ihrer Gratis-GA's schon eingelullt/gleichgeschaltet, oder benützt keine/r mehr den öV? :/

    Ich hatte am 10. Februar 2022 einen sehr netten Mailaustausch mit Herrn Inäbnit, weil er ein Bild von mir veröffentlichen wollte. Selbstverständlich durfte er das honorarfrei, und im Gegenzug sollte ich dann ein Exemplar des betreffenden Hefts erhalten. Tja, sollte... ;(

    Hmmm... - wer hat da wohl die eigentlich offensichtlichen Fehler in den Bildlegenden zu verantworten? https://www.landbote.ch/umfangreiche-f…hi-406051193474 (Roter Pfeil in Winterthur ganz sicher nicht 2002 aufgenommen, sondern bei der Ablieferung; Re 6/6 als Ae 6/6 bezeichnet). Und eigentlich gehört es für einen qualitätsbewussten Fotografen/Digitalisierer doch zum Handwerk, fast unvermeidliche Fäden, Kratzer und Staubkörner am Schluss zu retuschieren (Gaswerklok in der Unteren Briggerstrasse).

    Schade - hoffentlich ist das nur eine zufällige Häufung von Ausreissern.