Beiträge von SBBRABe514

    Man beachte, dass das Ks-Signal ein Mehrabschnittssignal ist, es kann also Ks2 "Halt erwarten" als deutsches Pendant zu Warnung anzeigen. Ebenso scheint das Zs3v des Ks-Signals eine 4 zeigen zu können, welches in Kombination mit dem blinkenden Ks1 "Fahrt erwarten" dem Fahrbegriff 2* entspricht. Das lässt den Schluss zu, dass beide Signale die gleiche Einfahrt ankünden und es sich nicht um eine "Pseudo-Doppelspur" handelt, sondern um eine echte.

    soweit ich weiss kommt es nicht auf das Stellwerk an, sondern nur auf die verbauten Achszählertypen. Neuere Achszähler können mehr als 256 Achsen zählen. Daher stellt nicht jeder Achszähler bei 256 Achsen auf 0 und meldet so das Gleis frei.

    aber meines Wissens nach kann man vom Gl. 3 aufs Gegengleis Stettbach gelangen und danach wieder über den Spurwechsel beim Schacht "Geheimlager Zentralbibliothek" wieder auf das Stammgleis zurückkehren.

    kann man nicht. Ab Gleis 3 hat man eine einspurige Röhre ohne Weichen bis zum besagten Spurwechsel. Wenn die S11 also auf dem rechten Gleis gefahren ist, muss sie auf Gleis 2 gehalten haben.

    Nicht ganz.
    Du behältst deine Rechte am Bild, gibst aber Facebook eine fast uneingeschränkte Lizenz. Ähnlich läuft es bei Instagram.

    Somit darf Facebook mit dem Bild fast alles machen, was es will, nicht aber deren Nutzer.
    Ari dürfte also ohne Einwilligung keine Bilder von anderen posten, selbst wenn sie auf einer sozialen Plattform hochgeladen worden sind.
    Eine Ausnahme wäre es, wenn das Bild mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen wurde, mit entsprechenden Einschränkungen.

    hendrik war ein wenig schneller...

    Betraf 18834 kurz nach der Schutzstrecke.
    Ich sass in der kreuzenden S19, als diese eine Notbremse einleitete und pfiff.
    Plötzlich hörte ich aus dem Führerstand (sie waren zu zweit), dass die S8 ihn erwischt hätte. Ich dachte erst, ich höre nicht richtig.
    Nach Absprache fuhr die S19 kurz danach weiter.

    Oder haben EW I / II ein explizites Verbot für die NBS?

    Die müssten, wenn sie NBS-tauglich wären, bei den Wagenanschriften ein entsprechendes Feld haben analog den EW IV und EC-Wagen.
    Auch in den Vorschriften wird die NBS wie auch der LBT und GBT in Sachen Fahrzeugtauglichkeit separat betrachtet. Da die EW I/II im Feld Tauglichkeit nur CH aufweisen, gehe ich davon aus, dass die nicht auf die NBS dürfen