Beiträge von Rüdiger

    In Weichen gibt es eine relativ hohe Sicherheitsmarge. Die laut Richtlinien erlaubte Geschwindigkeit ist weit geringer als die physikalisch mögliche. Ausschlaggebend für erlaubte Geschwindigkeiten sind vielmehr Faktoren aus Komfort und Instandhaltung. Dies gilt besonders für Weichen, die reine Kreisbogenweichen sind, d.h. deren Bogenhalbmesser konstant ohne Verjüngung verläuft (was bei den meisten "kleineren" Weichbauformen der Fall ist). Problematisch ist daher immer der "Einfahrruck". Nichtsdestotrotz können Weichen praktisch mit weit höherer Geschwindigkeit befahren werden, als sie offiziell zugelassen sind. So liesse sich der Minimalradius für eine mit 40 km/h im abzweigenden Strang befahrbare Weiche auf ca. 160m absenken, wenn man eine erhöhte Abnutzung der Zungen und eine schlagartig höhere Seitenbeschleunigung zuliesse. (solche Weichen hat es übrigens auch in der Schweiz bei Normalspurbahnen mal gegeben :SBB I EW 165. )

    Eine eindeutige Grenzgeschwindigkeit ist gar nicht so einfach ermittelbar, weil dabei auch fahrzeugseitige Parameter u berücksichtigen sind. So könnte ein Güterwagen mit tiefem Schwerpunkt je nach Bauform der Laufwerke (Drehgestellbauarten/Federung/ Radprofil) durchaus mit 60 km/h problemlos durch ein nur für 40 km/h zugelassenes Zweiggleis kommen (gut, da quietscht es dann fürchterlich), während ein Leichtbautriebwagen mit hohem Schwerpunkt (Trafo auf dem Dach etc) da schon aufklettern könnte....

    Ein Beispiel: die Entgleisung des D 203 am 05.02.2000 in Brühl. Ursache und Vorgeschichte lassen wir mal weg. Der Zug fuhr definitiv zu schnell über den abzweigende Strang der Weiche 48, eine EW 300, die mit theoretisch 50 km/h , laut Buchfahrplan mit 40 km/h befahrbar war. Laut Auswertung des Fahrtenschreibers hatte die Lok noch ca. 122km/h drauf, worauf die Räder der linken Seite den Kontakt zur Schiene verloren, die Maschine aber nicht die Spur verliess. (aber dennoch ist das schon als Entgleisung zu werden.) Zum Verhängnis wurde dem Zug dann der anschliessende Gegenbogen, die ruckartige zweite Änderung der Fahrtrichtung, mutmasslich mit teilweisem Kontaktverlust der dann führungsseitigen Räder führte zur Vollentgleisung. Es gibt durchaus Stimmen unter Fahrdynamikern, die der Meinung sind, dass der Zug nicht entgleist wäre, wenn nach der Weiche kein Gegenbogen gefolgt wäre......


    (ende Klugsch...-Modus)

    Basel Bad Pbf ist ein SpDr L 60. Da gibt es eine Fahrstrassenfestlegung. Die geht nicht so einfach raus, nur weil mitten unterm Zug plötzlich ein Abschnitt kurz nicht besetzt angezeigt wird (was ich im Übrigen für recht unwahrscheinlich halte). Die Fahrstrassenabschnitte müssen in der richtigen Reihenfolge freigefahren werden.

    @Rüdiger
    - Vollbremsung -> Eine Vollbremsung hat man, wenn man die HL um 1.5 bar auf 3.5 bar absenkt, damit ist dann der grösst mögliche Bremszylinderdruck sowie die grösst mögliche Bremskraft der automatischen Bremse erreicht.
    - Schnellbremsung -> Diese liegt vor, wenn die HL mittels dem Führerbremsventil über einen grösseren Auslassquerschnitt auf 0 bar abgesenkt wird. Vorteil: Schnellere Durchschlagsgeschwindigkeit, schnelleres Ansprechen der Bremskomponenten, jedoch selbe Bremswirkung wie bei der Schnellbremsung, ausser es gibt noch zusätzliche Bremsmittel, diese würden in diesem Fall auch wirken (z.B. MG-Bremse).
    - Notbremsung -> Grundsätzlich das selbe wie eine Schnellbremsung, unterschied liegt in der Betätigung, die Notbremsung wird nicht mit dem Führerbremsventil ausgelöst, sondern mit einer Notbremseinrichtung (z.B. Stop-Knopf, FGR Notbremse etc.)
    - Zwangsbremsung -> Grundsätzlich selbiges Verhalten wie die Schnellbremsung, Auslösung erfolgt jedoch durch das Fahrzeug z.B. Sicherheitseinrichtung, Fahrzeugrechner usw. Sofern eine Nachspeiseunterdrückung vorhanden ist, ist die selbige Bremskraft zu erwarten. Deshalb musste bei Fahrzeugen ohne Nachspeiseunterdrückung die Zwangsbremsung auf jeden Fall unterstütz werden, in dem man z.B. das Führerbremsventil in die Schnellbremsstellung verbrachte.

    Danke für die Belehrung, ist mir bekannt.....

    triple: Mit Vollbremsung meinst du jetzt das Absinken des HLL-Drucks von 5 auf 3,5 bar? Beim ansprechen der EP nutzt dann aber ein Füllstoss nicht mehr viel, der Druck im ganzen Zugverband wäre schon zu weit runtergesunken, der Zug bremst.

    ich hab mal gelernt Schnell, Not- oder Zwangsbremsung entleert die HLL - vollständig. Deswegen wird bei NBÜ auch nur das Signal übermittelt, dass jemand den Hebel gezogen hat. Der Lf muss das quittieren und innerhalb einer bestimmten Wegstrecke dann anhalten. Die NBÜ ist nicht für immer wirksam.

    Nächste Frage, wird bei einem Entlüften der Hauptleitung die EP angesteuert?

    Edi

    Die NBR ist in den ICE-Zügen vollelektronisch (sonst würde die NBÜ nicht funktionieren). Der Lf hat ein paar Sekunden Zeit (fragt mich bitte nicht, wieviel genau), die NBÜ zu aktivieren, wenn die Meldung kommt, dass die NBR betätigt wurde. Lässt der Lf die Zeit verstreichen, haut die Kiste alles in die Eisen, was da ist: Luft überall gleichzeitig raus (EP angesteuert) und MG-Klötze runter. Zudem wird bei Geschwindigkeiten über 45 km/h auch noch die elektrische Bremse dazugeschaltet. In der Regel dauert es dann nicht lange, bis so ein ICE1 aus ca. 60 km/h zum stehen kommt.

    Das waren die alten Angaben aus dem Fahrplanjahr 2018. Aber dass der Historic-Zug nicht mehr fährt, höre ich zum ersten Mal.

    Schade, jammerschade! ;(

    was ist der Grund? An mangelnder Frequenz kann nicht liegen. Immer wenn ich da war, war der Zug recht gut besucht.

    Ja, hält er: 09:39 Richtung Brig, 15:50 Richtung Bern.
    Aber halt nur an 5 Sonntagen im Sommerhalbjahr...

    Beim Aussteigen aus dem nordwärts fahrenden Zug muss man noch mehr auf die Perronkante achten- Gleis 2 hat gefühlte 18 cm über SOK. Und bitte nicht über den Zwerg 11x stolpern - der steht seit dem Weichenumbau 2009 "dank" einer falsch gelieferten Passschiene jetzt links vom Gleis mitten auf Perron 2 ... ^^

    Nachdem die richtige (bzw. von mir gewünschte) Antwort schon gefallen ist:
    Gesucht war tatsächlich das "T"

    Hintergrund: in den 80er und 90ern waren bei der BLS fahrdienstlich unbesetzte Stationen, deren Stellwerksanlagen nur zu bestimmten Zeiten durch örtliches Personal bedient wurden und ansonsten ferngesteuert wurden, durch eine Transittafel gekennzeichnet, die (mehr oder weniger) gut sichtbar am Stellwerksgebäude bzw. Bedienraum angebracht wurde. In der Regel war diese Tafel unbeleuchtet und unterschied sich auch optisch von den Transitsignalen ("Telefonsignalen"), die im offiziellen Signalbuch verzeichnet sind. War das örtliche Stellwerk besetzt, wurde diese Tafel vom Stationsfahrdienst zu Beginn der Dienstübernahme entfernt und nach Umschaltung der Bedieneinrichtungen ins Fernsteuerzentrum wieder angebracht.
    BL wurde in den 90ern tatsächlich wochentags noch für wenige Stunden bedarfsweise örtlich bedient. Vor allem, wenn der Steinbruch Zu-und Abfuhr hatte.
    Auf dem Bild also diskutieren die beiden Kollegen, Herr Steinhauer und Herr R (da letzterer noch unter uns weilt, wird der Name nicht genannt) die anstehenden Manöverbewegungen und haben ganz vergessen, das T-Schild nach Übernahme der örtlichen Bedienung aus dem Fenster zu entfernen.

    Rätsel hiermit also gelöst.

    Einen im Freien Dienstmützentragenden Mitarbeiter habe ich während meiner Besuche in BL in den 90ern übrigens nicht gesehen..... :D

    Hinter dem Zaun geht es ca. 3m in die Tiefe - dort befindet sich eine Personenunterführung mit Treppenabgang, um auf Perron 3 zu gelangen - auch im Original. Um zu Perron 2 zu gelangen musste man tatsächlich Gleis 1 auf dem Holzbohlenüberweg queren...
    Das ist es auch nicht, was ich suche. Denkt mal etwas betrieblicher...

    Fahrleitung ist vorhanden - etwas oberhalb des Bildausschnitts - also nicht das, was ich suche.
    Das Abfahrtsplakat ist mittlerweile ersetzt worden - ist auch nicht betrieblich massgeblich.
    Vorhänge zu...interessanter Aspekt. Tatsächlich gibt es beim Original aber seit Jahr und Tag Gardinen - wenn auch sehr luftig-transparente, so dass ein Durchblick gewährleistet ist (oder besser war).

    Vielleicht als kleine Entschuldigung zum Lorenquiz hier mal was für die Spezialisten:
    Ich kann euch versichern, dass der Fotostandort diesmal tatsächlich von jedermann erreicht werden kann. Auch das Foto selbst entstand an einem völlig gefahrlosen und zugänglichen Ort. Und eine Auflösung gibt es auf jeden Fall. ;)
    ich will von euch wissen: Was genau auf diesem Foto macht den erfahrenen Betriebsbahner zumindest ein wenig stutzig?

    Zugegeben: ist nicht ganz einfach und auch nicht eineindeutig.... aber zumindest ungewöhnlich.
    Sofortwisser bitte wie üblich per PM

    Leider muss ich euch mitteilen, das es eine Auflösung dieses Quiz nicht geben wird. Ich hatte das Quiz eingestellt, nachdem ich dort herumgekraxelt bin und diese Lore gefunden habe mit dem Hintergedanken, dass dies durchaus eine schwerere Knacknuss und damit Interessant für die Bahnwelt wäre. Was man beim ersten Gedanken als gut befindet, ist beim zweiten hinsehen vielleicht doch nicht mehr ganz so toll. Die Erreichbarkeit des Standortes ist zum einen mit Betreten von Privatgrund, zum anderen auch mit diversen Schwierigkeiten und Gefahren verbunden, da das Gelände dort weglos, stark kupiert und auch ein wenig abschüssig ist. Stürze dort wären nicht unwahrscheinlich. Die Tatsache, das ich mit dem Eigentümer gesprochen habe, sollte niemanden verleiten, dort herumzuklettern - und ob der Grundbesitzer über weitere Besuch erfreut wäre, vermag ich nicht zu sagen. Nach Rücksprache muss ich euch deswegen enttäuschen und werde den genauen Standort nicht preisgeben. Bitte habt Verständnis dafür, aber ich will nicht schuld an irgendwelchen Unfällen sein. Das Erstellen dieses Quizzes war im Nachhinein eine Dummheit von mir, vor allem, weil jetzt natürlich der "ich weiss was, sag es aber nicht" - Nimbus im Raum steht. Das Nächste mal denke ich ein zweites Mal darüber nach, bevor ich so etwas poste. Und einfach so löschen lassen wäre jetzt in meinen Augen auch keine Option.....
    Ich kann nur um euer Verständnis und Eure Entschuldigung bitten.

    (und jetzt Feuer frei....)


    Rüdiger