Rechtlich gesehen dürfte hier das "Recht am Eigenen Bild" wichtig sein: admin.ch
Ich bin kein Jurist, aber gelegentlicher (Eisenbahn-)Hobbyfotograf. Soweit ich die Lage verstehe, ist es rechtlich kein Problem wenn ich Fotos nicht veröffentliche, oder die Gesichter der Bahnmitarbeiter vor der Veröffentlichung digital "anonymisiere".
Bei einer Erlebnis/Touristen/Museumsbahn erwarte ich eigentlich, das Fotografie geduldet ist, insbesondere wenn ich zahlender Fahrgast bin. Bei der SBB oder einem Busbetrieb habe ich aber Verständnis dafür wenn ein Mitarbeiter nicht fotografiert werden will.
In DE/AT wird das soviel ich weiss viel strenger gehandhabt: bei der OeBB ist es Teil der Vertragsbedingungen für eine "Genehmigung Film und Fotoaufnahmen", das man das Recht am Eigenen Bild der Mitarbeiter respektiert.
Dass ich den Eisenbahnbetrieb und mein eigenes Leben bei der Fotografie nicht gefährde, ist selbstverständlich. Dementsprechend halte ich mich mit Kamera auch nur in öffentlich zugänglichen Bereichen auf, es sei denn ich hätte eine Sonderbewilligung.