- Muss eine Rangierfahrt nicht an der Zugsspitze überwacht werden und die Geschwindigkeit so gewählt sein, dass auf Sichtdistanz angehalten werden kann?
Die Vorschrift zur Rangiergeschwindigkeit besagt nur, dass am vorgesehenen Ort sicher zum Halten gekommen werden kann. "Fahrt auf Sicht" ist da tatsächlich nochmal eine andere Vorschrift.
In Bereichen mit zentralisierten Weichen und Zwergsignalen ist eine Fahrstrassenüberwachung durch den Lf auch gar nicht immer so trivial, da hier oftmals keine Weichenlagesignale verbaut sind. (In Handweichen-Bereichen ist das natürlich was anderes...)