Im Einklang mit Artikel 15 § 2 ATMF muss jede für die Instandhaltung von Güterwagen zuständige Stelle (ECM) über ein gültiges ECM-Zertifikat verfügen. Die Zertifizierung von anderen ECM ist (derzeit) freiwillig. Unter diesem Link findet sich eine Liste der an ECM mit Sitz in einem der OTIF-Vertragsstaaten vergebenen ECM-Zertifikate sowie eine Liste der anerkannten Zertifizierungsstellen in den OTIF-Vertragsstaaten.