Wenn das Zeitintervall für eine Revision ausgeschöpft ist, die Laufleistungsgrenze seit der letzten Revision aber noch nicht erreicht ist, so kann eine Technische Kontrolle (TK) durchgeführt werden. Mit einer TK muss festgestellt werden können, ob das Fahrzeug ohne weitergehende Massnahmen ein Jahr sicher und zuverlässig betrieben werden kann. Höchstens zwei TK dürfen aufeinander folgen, danach ist die anstehende Revision auszuführen.
Wenn die Laufleistungsgrenze seit der letzten Revision erreicht wird, ist der höchstzulässige Verschleiss ausgenutzt und eine TK anstelle einer Revision nicht zulässig.