2022-06-02: Kollision Zollikofen BLS Re 475 402 und Re 465 012 mit Bauzug

  • Wenn ich als Autofahrer zwei Signale überfahre, werde ich auch gebüsst und kann mich nicht darauf berufen, dass mich mein Auto nicht selbständig gestoppt hat.

    Bahnfahren entspannt.

  • Und wenn dir der Betreiber / Arbeitgeber eine Einrichtung ins Auto baut, damit eben genau dies nicht passiert, und sagt, die Einrichtung sei sicherheitsrelevant und habe hierfür eine Zulassung - bist du dann im Ereignisfall auch so entspannt, wenn man dir die Schuld geben will?

    Ist es möglicherweise rechtlich ein Unterschied, ob man einem Fahrzeugführer eine autonom fahrende Einrichtung einbaut und sagt "darauf kannst du dich verlassen", oder ob man dem Fahrzeugführer eben gerade sagt "du darfst die Hände trotzdem nicht vom Lenkrad nehmen, im Ereignisfall bist du haftbar"...?

  • Wenn ich als Autofahrer zwei Signale überfahre, werde ich auch gebüsst und kann mich nicht darauf berufen, dass mich mein Auto nicht selbständig gestoppt hat.

    Nur wenn der Strasseninspektor die Balisen ausgebaut hat. ;)

    Sorry, aber der Vergleich hinkt. Oder er kann schon gar nicht mehr gehen.

  • Der SUST-Bericht hat vor allem festgestellt, dass das Sicherheitsnetz nicht funktioniert hat.

    Die Handlungen des Lokführers waren aber nicht vereinbar mit den gesetzlichen Bestimmungen. Daher liegt hier ein Verstoss vor.

    Hätte die Rückfallebene korrekt funktioniert, wäre der Unfall nicht passiert und der Lokführer wäre auch nicht mit einem Strafbefehl bedient worden. Der Lokführer wusste aber, dass sein Fangnetz nicht vorhanden ist. Er hat es höchstpersönlich deaktiviert. Damit hat er auch eine erhöhte Verantwortung bei dieser Fahrt übernommen.

    Es ist fraglich, ob es gesetztliche Bestimmungen gibt, welche eine Grundlage bieten, auch aus festgestellten Fehlern in der Wartung oder im Prozessdesign strafrechtliche Folgen abzuleiten.

    Es ist das selbe wir beim Zug der MGB, der wegen überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve gekippt war. Verurteilt wurde auch da der Lokführer, weil er zu schnell gefahren war. Jene Personen, welche dazu beigetragen haben, dass diese Kurve ohne Geschindigkeitsüberwachung befahren werden durfte, gerieten nicht mal ins Visier der Justiz.

    Wer immer noch glaubt, dass Wirtschaft wichtiger ist als Gesundheit, kann ja mal versuchen sein Geld zu zählen, während er die Luft anhält. - Eckart von Hirschhausen, Juli 2021

  • Erfahrungsgemäss gibt es Unterschiede von Kanton zu Kanton, ob die strafrechtliche Untersuchung auf weitere als die direkt in den Unfall involvierten Personen ausgedehnt wird. Oftmals hängt es auch davon ab, ob sich Opfer oder Hinterbliebene am Strafverfahren beteiligen und entsprechende Anträge stellen. Pflichtverletzungen beim Unterhalt oder allenfalls auch in der Unternehmensführung könnten dabei durchaus zu einer Verurteilung führen, das kommt aber eher selten vor.

  • Das Eine ist, ob weitere Personen strafrechtlich belangt werden sollen. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft.

    Das andere ist, ob die beschuldigte Person strafmildernde Umstände gelten machen will. Das ist Sache des Anwalts der Person.

    Für Letzteres würde der SUST-Bericht schon eine Ausgangslage bieten, meine ich.

    Und ja: Wenn vor Gericht eine mildere Verurteilung resultiert, ist es immer noch eine Verurteilung - der Verurteilte bleibt also immer noch auf den (nun höheren) Verfahrenskosten sitzen. Ob das unter dem Strich teurer oder billiger kommt, ist durchaus nicht klar.

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