Die Luzerner Zeitung hat gestern berichtet, das es neue Auflagen für die Geschwindigkeitsmesser bei Zahnradbahnen gibt:
Zitat von Luzerner Zeitung
- Fällt die Geschwindigkeitsüberwachung oder eine andere Sicherheitseinrichtung aus, darf der Lokführer nur noch halb so schnell fahren, wie erlaubt. Beim nächsten geeigneten Ort müssen die Reisenden evakuiert werden.
- Die Geschwindigkeitsüberwachung und weitere sicherheitsrelevante Funktionen müssen in doppelter Ausführung vorhanden sein. Für neue Fahrzeuge gilt diese Vorgabe bereits ab Frühling. Bestehende Züge müssen bis Mitte 2026 nachgerüstet werden, sofern dies technisch möglich ist.
Die Regeln müssen bis 2026 umgesetzt werden.
Es wurden die zb, RB und PB angefragt, wie die neuen Regelungen sich auf die Bahnen auswirken.
zb: Alle Fahrzeuge ausser die Adler/Finken betroffen. Man rechnet aber nicht mit einem grossen Aufwand
RB: Alle Fahrzeuge ausser den GTW betroffen. Vier Fahrzeuge (11-14?) haben für mehrere hunderttausend Franken ein Upgrade der Sicherheitsausrüstung erhalten, welche vielleicht die neuen Anforderungen erfüllt.
Das deswegen Fahrzeuge ausgemustert werde, käme nicht in Frage
PB: Betroffen sind die beiden Bhe 1/2, noch ist unklar ob und wie sie Nachgerüstet werden.
Als Ursache für die neuen Regeln, werden unterschiedliche Interpretationen der bestehenden Regeln durch die Bahnen genannt.
Zitat von Luzerner ZeitungAls Beispiel nennt er (Michael Müller vom BAV) eine Bahn, die nicht über ein doppeltes Sicherheitssystem verfüge. Dafür seien zwei Lokführer im Zug. Im Notfall genüge das aber nicht. «Wir mussten rasch reagieren, damit auch in Zukunft nichts passiert.»
Es wird also spannend was die Zukunft von diversen historischen Fahrzeugen angeht