Verwendung von Logos und Schriften

  • Mal ne kurze Frage ob das jemand weiss:

    Darf man zur Verwendung von "Merchandising" - also Shirts, Socken, Tassli, Regenschirmen usw. - in ehrenamtlich, nicht gewinnorientierten Vereinen alte Logos, Designs und Schriftzüge der Bahnen nutzen?

    Also zB das TEE Logo, BLS, das Doppelpfeilkreuz des SwissExpress, Designs der MThB, EBT/RM, BT usw

    Wenn man als historischer Verein zB einen alten Wagen wieder herrichtet, verwendet man ja insofern auch diese Logos, Designs usw und ich gehe nun nicht davon aus, dass man da noch "Tantiemen" an die SBB abdrücken muss, weil man aussen SBB CFF draufschreibt und damit zahlendes Klientel mitfahren lässt

  • Marke
    A Powerful Brand Powered by Frontify
    brand.sbb.ch

    Die SBB schreibt dazu:

    Lizenzen.

    Nutzen Dritte – natürliche und juristische Personen – SBB Marken- und Designelemente, wie das SBB Logo, zu kommerziellen Zwecken, benötigen sie einen Lizenzvertrag. Wir stellen damit eine transparente Handhabung und Gleichbehandlung der Lizenznehmer sicher und regeln die aus der Nutzung anfallenden Lizenzgebühren.

    Bei Anfragen rund um das Thema Lizenzen entscheidet Markenführung über die Aufnahme der Lizenznehmer.


    Die Marken sind rechtlich geschützt, daher solltet Ihr im Vorfeld mit dem Markeninhaber euren Fall abklären.

  • Ganz so einfach ist es wohl nicht. Damit ein "Logo" (sagen wir dem mal volkstümlich so) geschützt ist, muss es als Marke im entsprechenden Register eingetragen sein. Ob das der Fall ist, kannst du hierzulande selber durch eine Recherche im entsprechenden Register abklären: https://www.ige.ch/de/uebersicht-…markendatenbank

    Ist die Marke einmal eingetragen, ist sie für zehn Jahre geschützt. Danach kann die Schutzdauer immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden (man kann aber auch darauf verzichten, und dann entfällt der Schutz): https://www.ige.ch/de/etwas-schue…utz-verlaengern

    Möglicherweise gilt daneben aber auch der "Designschutz", siehe hier: https://www.ige.ch/de/uebersicht-…ck/designschutz

    Und schliesslich kann der Gestalter des "Logos" allenfalls auch Urheberrechtsschutz beanspruchen, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind ("geistige Schöpfungen im Bereich der Kunst und Literatur" - hier vielleicht eher weniger typisch, aber nicht ausgeschlossen). In diesem Bereich gibt es keinen Registereintrag: https://www.ige.ch/de/etwas-schue…t/grundlegendes Schutzdauer übrigens bis 70/50 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Es können also (müssen aber nicht) auch an einem "alten" Logo/Signet/Plakat/Symbol usw. durchaus noch Rechte bestehen, weshalb man sich vergewissern sollte, ob dies der Fall ist und bei wem die Rechte liegen. Nicht selten kommt es vor, dass der ursprüngliche Rechteinhaber/"Schöpfer"/"Gestalter" die Nutzungsrechte zum Beispiel an eine sogenannte Verwertungsgesellschaft abgetreten hat, die gerne kräftig mitverdient (Beispiele: Pro Litteris, SUISA usw.).

    Deshalb lieber einmal zu viel fragen und sich ein "Okay" schriftlich (!) bestätigen lassen als voll ins Fettnäpfchen zu trampeln.

  • Marken, aber auch alte Logo müssen nicht nur verlängert, sondern auch genutzt werden um sie aufrechtzuerhalten.

    Z.B. „Doch wer heute noch Swissair fliegen will, hat eine letzte Möglichkeit. Um die Markenrechte zu wahren zu können, betreibt die SWISS in Zürich eine Piper Archer, die man mieten kann. Sie trägt das Logo noch in die Luft.“ https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft…-jahre/46994256

    Auch wenn man die kaum nutzt, so verhindert dies die Aneignung der Marke durch andere So hatte Ferrari zwischenzeitlich die Rechte an „Testarossa“ verloren!

    Ferrari verliert Kultmarke Testarossa
    Bis 1996 baute Ferrari den Testarossa, ein Liebhaberstück ist er noch heute. Nun soll die Marke gelöscht werden.
    www.spiegel.de
    Marke „Testarossa“: Urteil EuGH zur rechtserhaltenden Benutzung
    Urteil EuGH zur Marke "Testarossa": Selbst eine geringfügige Nutzung der Marke für Ersatzteile reicht zur Rechtserhaltung aus.
    www.boehmert.de
  • Marken, aber auch alte Logo müssen nicht nur verlängert, sondern auch genutzt werden um sie aufrechtzuerhalten.

    Ist zB der Grund, wieso alle paar Jahre eine "Raider" Retro-Aktion von "Twix" stattfindet, auch bei anderen Marken wo plötzlich "Limited Editions" auftauchen

    Das hat meist nix mit "coolem Marketing" zu tun, sondern Markenrecht-Erhaltung

  • Beim merger zwischen der ATSF und der BN hatte die ATSF Dash-9 und SD75 bestellt, welche dann nach erfolgter Fusion auch in der Warbonnet-Bemalung geliefert wurden. Allerdings erhielten die den BNSF-Schriftzug. Die BNSF führte dann eine Zeit lang noch zwei offizielle Farbschemen. Der Name "Santa Fe" wurde aber nicht mehr verwendet.

    Thomas

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