2022-06-02: Kollision Zollikofen BLS Re 475 402 und Re 465 012 mit Bauzug

  • Bei nicht funktionierender Lokpfeife fährt man mit „Fahrt auf Sicht“, bei ausgeschalteter Zugsicherung 80 km/h.

    Vielleicht ist es schon an der Zeit, die Vorgaben mit den geänderten Voraussetzungen (z.B. dichterer Verkehr, mehr Signale, weniger unbewachte Bahnübergänge) einmal anzuschauen.

    Gibt es noch unbewachte Bahnübergänge bei SBB/BLS/SOB?

  • Bei der defekten Lokpfeiffe geht es nicht nur um die wenigen Pfeifftafen für BUe, sondern um die normale Warnmöglichkeit bei erkannter Gefahr. Bekanntlich fühlen sich Mensch und Tier zeitweise gezwungen Sachen zu tun oder zu betreten, die sie nicht sollten...

  • Bei nicht funktionierender Lokpfeife fährt man mit „Fahrt auf Sicht“, bei ausgeschalteter Zugsicherung 80 km/h.

    Vielleicht ist es schon an der Zeit, die Vorgaben mit den geänderten Voraussetzungen (z.B. dichterer Verkehr, mehr Signale, weniger unbewachte Bahnübergänge) einmal anzuschauen.

    Gibt es noch unbewachte Bahnübergänge bei SBB/BLS/SOB?

    Ich kenne nur eine Pfeifftafel bei BLS, nähmlich die zwischen Aarberg und Lyss.

  • Vor Huttwil von Rohrbach her gibts auch noch eine.

    Bezüglich den Unbewachten BUe: Es hat schon noch ein paar, allerdings grundsätzlich nur da, wo die Übersicht sowie die Sichtungszeit genügend gegeben ist.

    Wenn die Zugüberwachung ausgeschaltet werden muss man sich einfach bewusst sein, dass BUe, welche "nur" mit Balisen überwacht werden, grundsätzlich als Gestört befahren werden müssen.

    Am Zug ä BDe, was wosch o no meh!

  • Vor Huttwil von Rohrbach her gibts auch noch eine.

    Bezüglich den Unbewachten BUe: Es hat schon noch ein paar, allerdings grundsätzlich nur da, wo die Übersicht sowie die Sichtungszeit genügend gegeben ist.

    Wenn die Zugüberwachung ausgeschaltet werden muss man sich einfach bewusst sein, dass BUe, welche "nur" mit Balisen überwacht werden, grundsätzlich als Gestört befahren werden müssen.

    Genauer gesagt, gestört betrachten

  • Im Zugverband gab es eine Re 465 mit funktionierender Zugsicherung. Da hätte Verantwortungsbewusstein gereicht. Aber die Bequemlichkeit war anscheinend EVU wie auch auf Seite Infrastruktur grösser...

    Fraktion der Belastbaren

  • Ob diese beiden Punkte mit den ISB's abgesprochen sind:

    • Neu gilt bei BLS Cargo grundsätzlich, dass bei ausgeschalteter Zugbeeinflussung ein zweiter, streckenkundiger Lokführer notwendig ist. Neu ist mit dieser Regelung die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf v-max 80 km/h begrenzt.
    • Ohne eine Begleitperson darf nur noch bis zum nächsten Lokpersonalstandort resp. Instandhaltungsstandort gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf v-max 40 km/h reduziert.

    Reisende werden sich bei BLS Cargo bedanken, wenn sie z.B. das Aaretal hinunter mit 40 km/h hinter einem BLS-Cargo Güterzug her fahren müssen. Es scheint mir hier wieder einmal eine Büro-Bürokratie vorherrschend zu sein, welche weit weg vom Betrieb ist. Es ist grundsätzlich dem ISB egal, wer wo Personal hat. Viel wichtiger ist, ob ein Zug zur Seite gestellt werden kann oder nicht. Wenn die SBB z.B. in Goldau keine genug langen Geleise hat, dann versperrt ein abgestellter, zu langer Zug nur die Geleise, egal ob es nun ein Personalstandort ist oder nicht.

    Die Sicherheit im Bahnbetrieb ist wichtig. Sie soll aber richtig umgesetzt werden. Sonst können wir gleich die Züge abstellen, denn nur ein Zug, welcher nicht fährt, ist richtig sicher...

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