2023-08-10: Entgleisung Güterzug im Gotthard Basistunnel GBT

  • Eigentlich sind die Vorschriften klar. Und daran ändert sich auch in der nächsten, ab 10.12.2023 gültigen Version nichts.
    Allerdings für den Begriff Gotthard-Basisstrecke die Abkürzung GBS zu brauchen, wenn das Äquivalent die Gotthard-Bergstrecke ist, ist ja auch ein Schulbeispiel, wie man Schnellleser verwirren kann.

    Ich denke unter den aktuellen Gegebenheiten wird auch über die Gotthard-Bergstrecke bis Bellinzona(inkl.) niemand Probleme machen/bekommen.

    Hingegen südlich von Bellinzona nach dem Motto "wo kein Kläger kein Angeklagter" fahren, wird im Ereignisfall Konsequenzen haben.

  • bertec

    Die Karte in Punkt 1 zeigt eigentlich ganz klar auf wo sich die Sprachgrenze befindet und dass "nur" die Fahrt durch den GBT zweisprachig ist.

    Beim Punkt 1.1.1 ist es nochmalig eindeutig geschrieben, dass bei umleitungen z wingend ein LF beide Sprachen können muss.

    JuJoRy94

    Interessant, sind doch ein paar Bahnhöfe im Süden noch örtlich bedient und "nur" Italienisch sprechend.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

  • Die Ziffer 1.1.1 wird vermutlich der ggf. örtlichen fahrdienstlichen Besetzung der nicht voll von der BZ Süd ferngesteuerten Stellwerke Chiggiogna(Do67) , Lavorgo(Do55m) und Gornico(Do67) geschuldet sein.

  • Wie aus den SRF-Nachrichten zu entnehmen ist, macht sich der Tessin bemerkbar für alles mögliche von finanziellen Kompensationen. GA sollen irgendwie entschädigt werden, dann soll der Tourismus noch irgendwas erhalten etc. etc.

    Bis vor dem Bau der GBT gab es auch nur eine Verbindung und man hatte da noch gar keine Probleme. Heute haben wir zwar eine etwas eingeschränkte Verbindung durch den GBT, aber der Verkehr ist nach wie vor möglich, einfach etwas langsamer. Statt froh zu sein, das wenigstens das funktioniert, geht man wieder auf das Maximum und will dieses Maximum entschädigt haben.

    Rund 150 Mio. CHF trägt die SBB Cargo aufgrund mangelhafter Regelung der Haftung, dann noch diese geforderten Entschädigungen. Wer bezahlt wieder?

  • Ich finde die finanzielle Entschädigung auch nicht richtig. Touristen werden weiterhin kommen und ev. sogar länger bleiben... Die Tagesausflüger wie z. B. Wanderer oder Velofahrer bringen der tessiner Wirtschaft ja wenig bis nichts...

    Es gibt aber eine Ausnahme: man denke an den vielen Arbeitspendler die 2x-3x die Woche in den Norden pendelten und dafür sich ein GA gekauft haben.

    Durch die längere Reisezeit werden wohl viele nur noch 1x die Woche fahren. Dadurch rentiert sich ein GA nicht mehr.

    Eine Möglichkeit, die Laufzeit des GA früher enden zu lassen wäre sicher ein faires entgegenkommen.

  • Peter :

    Als Tessin würde ich auch entsprechend reagieren:

    - langsamere Verbindung als vor Eröffnung des GBT.

    - geringere Kapazität als vor Eröffnung des GBT, wobei die maximale Sitzplatzkapazität ohne Zusatzzüge trotz des 4. Fernverkehrszugs ohne Halt Arth-Goldau pro 2h durch den GBT seit Eröffnung GBT generell geringer ist als vorher (wenn man den gelegentlichen Einsatz von 400m FVD aussen vor lässt, wobei auch mit dem lässt sich knapp die Sitzpkatzanzahl vor der Eröffnung GBT erreichen). Grund ist die relativ kleine Anzahl Plätze im Giruno und die Verunmöglichung von 350m-Züge via Bergstrecke wegen den Zusatzhalten und Göschenen Gleis 1.

    Und eigentlich sollten sich nebst dem Tessin auch Uri und Schwyz bemerkbar machen wegen vermehrten Stehplätzen im IR26/46

  • siegfriedp : in Lastrichtung gibt es den faktisch seit Einführung der EC nach Venedig, Bologna und Genua.

    Sprich ab Zürich fährt von 6h05 bis 12h05 bereits heute (*) täglich stündlich etwas. Genau so ankommend ab 17h55 bis 23h55 in Zürich. Damit sind die Tagesausflüge in den Süden auf dem Papier seit mindestens 2020 abgedeckt. Für Pendler aus dem Süden sieht es etwas anders aus. Ebenso für die Rückkehrer und Wochenendgäste am Freitagnachmittag ab Zürich (erst seit Fahrplan 2023 Halbstundentakt von 13h05 bis 18h05).


    (*) gemäss Jahresfahrplan ohne Einfluss des Vorfalls.

  • Ja, aber du sprachst vorallem von vorher. Das heisst für mich vor GBT, also 2016.

    Dass gegenüber mit GBT das Platzangebot knapper ist, bestreite ich nicht. Allerdings gingen wohl auch die Tagesausflüge etwas zurück. Aber es ist klar, dass die Situation nicht ganz glücklich ist, da stimme ich zu. Auch, dass die Fahrzeiten länger sind und wegen nicht abgestimmter Anschlüsse sich dies noch verstärkt.

  • Mit der Eröffnung GBT nahm die Anzahl Sitzplätze ab und bis Jahresfahrplan 2023 hat man trotz massiver Zunahme der Nachfrage noch immer nicht gleich viel Sitzplätze im Angebot wie bis 2016. Irgendwie paradox.

    Dass man aktuell nicht mehr so viel Sitzplätze im Angebot hat (wobei die EW IV-Pendel mit 9 Wagen und 250m ja fast an die Kapazität von 400m Giruno herankommen), ist OK. Was aber problematisch ist: Die Verlagerung, insbesondere nordwärts von Kunden von S20+EC/IC auf IR26/46 ohne Massnahmen. Bzw. die Sturheit von SBB Infrastruktur bezüglich Verstärkung von Zügen im Kanton Uri und die Sparinfrastruktur Göschenen maximieren den Ertrag bei SBB Infrastruktur und den Aufwand bei der SOB durch zusätzliche Trassen Göschenen/Erstfeld-Arth-Goldau für Verstärkungszüge, statt dass man den einen Zug auf 225m oder 300m verstärken könnte...

  • Die Verlagerung auf IR26/46 für Reisende ab Locarno sehe ich als positiv: So werden die Plätze der SOB besser genutzt und den IC/EC wird etwas Last abgenommen. Die Kapazitätsreduktion am Gotthard ohne GBT ist dem Fehlen von Doppelstockzügen geschuldet, was die IC betrifft, entsprechend kann man denen die Leute etwas wegnehmen. Auf meinen bisherigen Fahrten "oben durch" vor der Sperrung des GBT waren die Züge der SOB immer fast leer (die meisten Leute fuhren von/nach Norden maximal bis/ab Göschenen, Durchreisende gibts logischerweise fast keine, der Lokalverkehr in der Leventina ist sehr bescheiden), also sehe ich das Problem nicht, wenn diese freie Kapazität nun genutzt wird.

    Aber ab Fahrplanwechsel gibts doch den konsequenten 1/2 Takt bei den IC. Das gabs davor (und jetzt im Moment) doch auch noch nicht?

    Laut Onlinefahrplan kommt der erstmal nicht. Der Ersatzfahrplan 2024 funktioniert gleich wie der aktuelle Fahrplan. Erst zur Wiedereröffnung des GBT sind die zusätzlichen Züge im Fahrplan. Ob das so gewollt ist oder ob es sich um einen Fehler in den Fahrplandaten handelt, weiss ich nicht.


    Das Gepoltere auf Entschädigung finde ich übertrieben. Da ist sicher auch viel politisches Geplänkel dabei, weil man im Wahljahr die Leute für sich gewinnen muss. Das Beispiel von EC Tiziano sehe ich auch so, andere Fahrpreisreduktionen (falls solche Forderungen gemacht wurden) finde ich hingegen nicht angemessen. Ist bei den Leuten vergessen gegangen, dass die Preise mit der Eröffnung des GBT auch nicht gestiegen sind? Warum sollte man sie denn jetzt senken?

  • Ich kann Jonistan und nur beipflichten. Klar dauert die Fahrt eine Stunde länger, aber das wird die Leute nicht in Scharen davon abhalten ins Tessin zu fahren. Die Verbindung ist zuverlässig und wird am Wochenende noch durch Fahrten durch den Berg ergänzt. Wie von anderen geschrieben, dürften höchstens einige Tagestouristen ausfallen, die aber wenig Umsatz generieren. Ich vermute auch, dass da einiges an politischem Kalkül dahinter steckt. Oder hat das Tessin, als der Strassentunnel wegen des grossen Brandes zu war ähnliche Forderungen gestellt und Geld erhalten?

  • Alles richtig und korrekt. Nur frage ich mich, ob es wirklich angebracht ist, schon wieder nach "Unterstützung" aus der Bundeskasse zu rufen. Das Leben hat Risiken und man kann nicht immer sofort nach Geld vom Steuerzahler oder von anderen rufen. Das ist heute ein Mentalität, die auf lange Sicht nicht aufgeht. Wir werden in Zukunft noch zahlreiche Herausforderungen haben (man schaue nur die Risiken des KNS Nationale Risikoanalyse von Katastrophen und Notlagen) und es wird nie aufgehen, wenn bei jedem Problem nach Geld geschrieben wird. Irgendwann muss ein eigenes Handeln wieder bevorzugt werden.

    Der Kanton Tessin könnte sich Gedanken machen, wie sie die längere Fahrt für Touristen als Vorteil verkaufen könnten... Es wäre ein anderer Ansatz...

    Nebenbei müsste nun - wenn man sonst so verliebt in Notrecht ist - die Haftungsfrage für schlecht unterhaltenes Rollmaterial anpassen. Es kann ja nicht sein, dass SBB Cargo den Schaden hat und die Vermieterin TWA sich aus ihrer Verantwortung drücken kann...

  • Das mit den Vorteilen habe ich mir auch schon überlegt. Tessin Tourismus könnte auf den Frühling hin ja passende Kampagnen fahren mit Spezialangeboten, Sonderpreisen etc., so nach dem Motto: Geniessen Sie die längere Anfahrt und haben Sie mehr von Ihrem Ausflug ins Tessin....das könnte man dann im Herbst mit einer zweiten Kampagne ergänzen, die dann die Vorteile der schnelleren Fahrt wieder hervorhebt. Denke so was käme gut an und man kann indirekt die Publizität des Ereignisses positiv nutzen.

  • Nebenbei müsste nun - wenn man sonst so verliebt in Notrecht ist - die Haftungsfrage für schlecht unterhaltenes Rollmaterial anpassen. Es kann ja nicht sein, dass SBB Cargo den Schaden hat und die Vermieterin TWA sich aus ihrer Verantwortung drücken kann...

    Dazu muss zuerst mal geklärt werden, ob der Wagen tatsächlich schlecht unterhalten war und ob TWA den Schaden im Rahmen der vorgeschriebenen Instandhaltungsaktivitäten überhaupt hätte erkennen können. Damit werden sich die Gerichte aber wohl noch ein paar Jahre beschäftigen dürfen...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!