Welches Bähnchen hat hier Vortritt?

  • Der steht nicht im LRP und ich behaupte, dass das Rote Bähnlein keinen Vortritt hat, weil:
    a) In den alten Lehrbüchern waren die Fahrzeuge, die keinen Vortritt haben, immer rot. *lach*
    b) die Strecken im Bereich der Strasse sind und vielleicht das lustige "Vorfahrt achten" auch für die Bahn gilt.

    Reine Spekulation ;)

  • Der steht nicht im LRP und ich behaupte, dass das Rote Bähnlein keinen Vortritt hat, weil:
    a) In den alten Lehrbüchern waren die Fahrzeuge, die keinen Vortritt haben, immer rot. *lach*

    Die Frage ist: Wo bleibt der Mann mit Handkarren? 8o

    Zitat von schluer

    b) die Strecken im Bereich der Strasse sind und vielleicht das lustige "Vorfahrt achten" auch für die Bahn gilt.

    Interessant, dass die Ampelanlage nicht aktiv ist. Wozu steht sie da?

  • Der Stoppbalken in der Strasse links geht nicht übers Gleis. Ich nehme mal an, die Schienenfahrzeuge haben Vortritt vor dem Strassenverkehr und untereinander Rechtsvortritt -> ASD zuerst.

    N.B.: es könnte auch eine Spezialbmachung zu Gunsten der ASD geben. Die Fahrleitungskreuzung ist isoliert (unterschiedliche Stromsysteme), wenn keine aufwendige Umschaltung installiert wurde, die wiederum mit Signalen überwacht werden müsste, so ist sie spannungsfrei. Anfahren am Berg mit einer spannungsfreien Strecke nach ca. 5m Fahrt wäre ziemlich mühsam.

  • Ich glaube auch mich erinnern zu können, dass die ASD jeweils Vorfahrt hatte.

    Früher hatten wir auch unseren Spass, nur hiess es damals noch nicht "Fun".

  • Interessant! ;) Art. 48 des Strassenverkehrsgesetzes sagt: "Die Verkehrsregeln dieses Gesetzes gelten auch für Eisenbahnfahrzeuge auf Strassen, soweit dies mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieser Fahrzeuge, ihres Betriebes und der Bahnanlagen möglich ist."

    Damit würde eigentlich der Rechtsvortritt zugunsten der ASD herrschen (Art. 36 Abs. 2 SVG), sofern am Ort nichts anderes signalisiert ist. Und der Stoppbalken scheint eben tatsächlich nicht übers ASD-Gleis gezogen zu sein...

    Im übrigen sieht mir die Situation doch ein wenig nach Fotofahrt aus... ;)

  • Fährt denn der rot-crèmige Triebwagen nicht aus dem Bild hinaus gen hinten und hat somit schon seinen Rechtsvortritt genossen? Ich kann an diesem Fahrzeug keine Spitzenbeleuchtung erkennen.

    Wer immer noch glaubt, dass Wirtschaft wichtiger ist als Gesundheit, kann ja mal versuchen sein Geld zu zählen, während er die Luft anhält. - Eckart von Hirschhausen, Juli 2021

  • Damit würde eigentlich der Rechtsvortritt zugunsten der ASD herrschen (Art. 36 Abs. 2 SVG), sofern am Ort nichts anderes signalisiert ist. Und der Stoppbalken scheint eben tatsächlich nicht übers ASD-Gleis gezogen zu sein...
    Im übrigen sieht mir die Situation doch ein wenig nach Fotofahrt aus...;)

    Jaja, das mit der Fotofahrt stimmt. Die alten Routiniers von ASD und AOMC haben es natürlich tunlichst vermieden, dass es zu dieser Situation kommt, sei es durch die präventive Gestaltung des Fahrplanes oder durch einen Blick nach links oder rechts vor der Abfahrt auf dem alten Bahnhofplatz Aigle.

    Die ASD löste durch Kontakte Rotlichter für die AOMC und für den parallel verlaufenden Strassenverkehr aus. Für den letzteren tut sie das an dieser Stelle noch heute. Für die von Sabello erwähnte Fotofahrt wurde das Signal zurückgestellt und erst wieder in Betrieb gesetzt, als die AOMC vorüber war, die Fotografen eingestiegen waren und nur noch die Autos gestoppt werden mussten.

    Ich hätte jetzt bluffen können und mit dem nächsten Bild "beweisen", dass hier die AOMC Vortritt hatte. Aber wir sind ja der historischen Wahrheit verpflichtet, oder nicht? :D Und man hätte mir in Zukunft meine Geschichten nicht mehr geglaubt. :(

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