2016/02/20 - Kollision Dampftriebwagen in Sihlbrugg

  • Ich finde es interessant, dass das Thema seit dem 5. März in diese Richtung steuert, ein ebenfalls Betroffener sogar mitgeschrieben hat und sich bis heute Abend niemand daran gestört hat, im Gegenteil.
    Nach nochmaligem durchlesen des Threads könnte man ja ev. die Beitrage zum Modell "auslagern" denn da muss ich dem OF recht geben, damit hat das nix zu tun (sorry)!
    Um wieder zum Thema zu kommen, hoffe ich sehr, dass mittlerweile alle (!) beteiligten Personen physisch und psychisch genesen sind und in den Alltag zurückgefunden haben! Gruess wiisi

    Bremsen ist schwieriger als Fahren-
    eine alte Lokführerweisheit!

    3 Mal editiert, zuletzt von wiisi (29. März 2016 23:31)

  • Auch die Reparatur des C22 der ZMB ist auf gutem Weg. Der Wagen wird in der SOB-Werkstatt in Samstagern in Stand gesetzt, wobei der Holzaufbau praktisch neu erstellt wird. Das Dach kann aber weiter verwendet werden. Wir hoffen, dass der Wagen bei der traditionellen Osterhasenfahrt wieder im Sihltal eingesetzt werden kann.

  • Erschütternd. Für mich stellt sich die Frage, wie dieser Arbeitsstellen-Koordinator zu seiner Qualifikation gekommen ist. Hat er schon öfter so gearbeitet und ist vorher einfach durch Zufall und viel Glück nichts ähnliches passiert? Das war ja nicht ein einzelner, menschlicher Fehler, sondern eine krasse Widerhandlung gegen sämtliche Vorschriften.

    Georg

  • Harter Tobak - ich kann mich Georg nur anschliessen... Da gibt es nichts schönzureden - der Baustellen-Koordinator hat meines Erachtens grobfahrlässig entgegen jeglicher Vorschriften gehandelt und hat nicht einmal beim zweiten Nachhaken des ZVL entsprechend reagiert. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sein Ausweis diesen September abläuft, es ist zu hoffen, dass dieser folglicherweise nicht verlängert wird. Das hätte anderswo noch viel übler ins Auge gehen können.

  • Er hatte wohl einfach jahrelang Glück gehabt. Aber ausser dem genauen Wortlaut des Gesprächs, steht auch nicht viel neues im Bericht...

    Ich versuche manche Aussagen von Kollegen nicht auf Boshaftigkeit oder Arroganz zurückzuführen wenn ich sie auch durch Dummheit erklären kann.

  • ob Kinder irgendwo dabei sind, spielt für den Bahnbetrieb keine Rolle, es muss sicher sein.
    Der Angestellte kann ja nicht sagen: jetzt pass ich mal etwas weniger auf, sind ja keine Kinder dabei.
    Aber klar, wenn hier Kinder zu Schaden gekommen wären, dann wäre es noch schlimmer (von den Auswirkungen)

  • Ich möchte noch einen neuen Aspekt einbringen - und es wäre hilfreich, wenn die SUST den erkannt hätte:

    Der Mensch ist stark im Händeln von unbekannten Ausnahmesituationen, aber schwach beim Händeln von Routineaufgaben. Bei der Maschine ist es genau umgekehrt. Dementsprechend ist die Aufgabenteilung zwischen Maschine (Routinehandlungen) und Mensch (Ausnahmehandling aka Störungsmanagement) bei der Eisenbahn durchaus zweckmässig.

    Tatsächlich war die Achszählergrundstellung für den Fdl eine Ausnahmehandlung, deren Tragweite er sich sehr bewusst war und deshalb minimierte er das Risiko zweckmässig durch den Einsatz der Checkliste.

    Warum versagte der Baustellenkoordinator? Handelte es sich bei der morgendlichen Achszählergrundstellung womöglich bei ihm nicht um eine Ausnahmehandlung, sondern um eine Routineaufgabe???

    Wenn wir übungshalber annehmen, der Baustellenkoordinator sei über eine Handlung gestolpert, die für ihn Routine ist, dann muss doch die Frage sein: Kann man dem Baustellenkoordinator diese sicherheitsrelevante aber gefährliche Routinehandlung abnehmen???

    Man muss die Routinehandlung des Baustellenkoordinators nicht unbedingt einer Maschine übertragen (welche die Routinehandlungen besser handelt als der Mensch). Es wäre auch schon viel, die Handlung an eine Person zu übertragen, für welche die Vornahme der örtlichen Freiprüfung bei der Achszählergrundstellung keine Routine ist. Also jemand, der nicht täglich Baustellen an den Betrieb zurückgeben muss.

  • Aus rein sicherheittechnischen Überlegungen kann man dies tun.

    Allerdings frage ich mich schon, ob man dem Menschen wirklich alles abnehmen soll.... wenn so explizit danach gefragt wurde, wie das hier der Fall war, fragt man sich schon, was man denn noch alles tun muss. Es wurde ja mehrfach, explizit und sehr detailliert gefragt!

  • Die eingeschränkte Grundstellung ist genau eine solche Massnahme. Dummerweise ist dies hier ein Bespiel dafür, dass man damit das Risiko Mensch zwar reduzieren, aber nicht eliminieren kann.

  • Meines Wissens wird ein Baustellenkoordinator bzw. ein Sicherheitschef nach RTE 20100 und nicht nach FDV ausgebildet und geprüft.

    Somit stellt sich auch die Frage, ob er sich der Tragweite seiner Aussage bewusst war und ob er in dieser Hinsicht als fahrdienstlich geprüfter Mitarbeiter gilt (da nicht nach FDV geprüft). Vielleicht hätte er gar nicht für die Feststellung des freien Zustands der Weiche inkl. Profil angefragt werden dürfen? Hat die SUST diesem Aspekt Rechnung getragen?

  • Die Frage stellt sich vielleicht auch, ob es halt eben doch ein Missverständnis gegeben hat in der Form dass der Baustellenkordinator nur die planmässig genutzten Durchfahrgleise bedacht hat. Zwei Menschen, grundsätzlich gleiche Aussage, jedoch anders Verständnis der Sache.

    Ist natürlich jetzt höchst unglücklich gelaufen. Der Fdl verlässt sich zwangsläufig auf die Aussage des Koordinators. Sicherer gestalten könnte man den Prozess wenn man in der Checkliste auf jeden Fall die erste Fahrt über den gestörten Bereich als Fahrt auf Sicht vorschreibt. Dies ist aber im Betrieb auch nicht in jeder Situation unbedingt die optimalste Lösung...

  • Sorry, aber der Baustellenkoordinator war meiner Meinung nach einfach zu faul nochmals zur oder näher zur Weiche zu laufen - um das Kinde mal beim Namen zu nennen! Bei Verspätung könnte ich das noch irgendwie nachvollziehen, aber genau so wenig goutieren! Es geht um Sicherheit und der Fdl hat mehrfach auf verschiedene Weise nachgefragt, dass Routine oder Missverständnisse für mich hier nicht als Ausrede in Frage kommen kann!
    Wer meint er kann über 120m bei Schlechter Sicht (Dunkelheit?!) beurteilen, ob gelb angestrichene Güterwagen Profil frei stehen, der Spielt mit dem Risiko! Auch allfällige Rechtfertigungen wie z.b. Gleis 2 wird sonst nur selten oder nie benutzt, kann ich nicht gelten lassen. Da könnte man ja grad so gut der Dampftriebwagen-Besatzung den Vorwurf machen "ihr habt die Wagen ja am Morgen gesehen, dass sie nicht Profil frei stehen, wieso seid ihr dann reingefahren...?"
    Es ist im SUST Bericht klar geschrieben, wie Wagen abgestellt werden müssen. Wenn davon abweichend, darf die Weiche keinesfalls als unbelegt rückgemeldet werden.

    Hat schon jemand an den Fdl gedacht, wie er sich fühlt? Er war es, der die Belegtmeldung zurückgestellt hat. Somit ausführende Partei, durch die Anweisung. Ich kann mir gut vorstellen, dass er sich danach sehr schlecht gefühlt hat.

    @ Intellitrain: Ich meinte es auch so, dass es noch schlimmer gewesen wäre, wenn Kinder zu Opfer geworden wären. So haben die Kinder "nur" einen Schrecken erlitten! Ich kenne einige Personen, welche auf den Fahrzeugen waren u.a. auch die Kinder.

    Kinder sind wie eine Safari: Man weiss in welche Gegend es geht, aber nicht was man erleben wird :prost

    34 Tank-SCC / 4 Kasten-SCC und noch viel Potential :D:whistling:

    Wer mehr über diese Materie wissen möchte: http://www.containercars.ch

  • @svizzly

    teile deine Ansicht, ein nach RTE ausgebildeter Mitarbeiter darf nur freigeben, was er auch gemäss betrieblicher Anordnung Bau BAB gesperrt hat. Nach Bericht war das besagte Gleis und die Weiche nicht im BAB gesperrt. Es stellt sich somit die Frage, darf der FDL auf seine Aussage hin, die Achszählergrundstellung betätigen?

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