Verschiedene kleine Hinweise und Links

  • Das Lokpersonal hat den Halt auch vergessen. Es muss ihn ja kennen, sonst gibt es die Türen bei einem Signalhalt nicht frei und versucht vorher, den Zug solange wie möglich im Rollen zu halten.

  • schwellenmaus

    Bist Du Dir da sicher?

    Also ja logisch, es ist naheliegend, da dass Lokpersonal den Zug bremst und anhält, ja. Aber ein ausserordentlicher Halt muss mit einer "Quittungspflichtiger Verständigung" dem Lokpersonal mitgeteilt werden. Wenn dies nicht erfolgt (ist) ist der Lokführer zwar durchgefahren, aber der Fehler trotzdem nicht bei ihm...

  • Zitat

    Sicher ist, dass ein umgebauter alter Gepäckwagen als Beförderungsmittel dient

    Aus welchen Steuerwagen wurden die (zwei?) Jail-Trains umgebaut? Waren das Dt oder BDt?


    Edit: laut Wikipedia, BDt EW II

    Einmal editiert, zuletzt von aka (16. April 2024 18:45)

  • Der St 50 85 89-33 900-3 wurde am 21.12.00 aus dem Dt 50 85 92-33 951-1 (ex DZt),
    der St 50 85 89-33 901-1 wurde am 21.12.00 aus dem Dt 50 85 92-33 952-9 (ex DZt) umgebaut.

  • Kleiner, aber spannender Bericht über die Haltestelle des Jail-Train in Bassersdorf, die dem Brüttener-Tunnel weichen muss https://www.landbote.ch/gefaengniszug-…ns-434620870910 (sollte ohne Bezahlschranke sein). Ob die Gefängnis-Autos auch immer schön die P+R-Gebühr bezahlen? ;)


    Scheint als wurde für den Artikel nicht ganz genau recherchiert bzw. die zuständigen Stellen gaben keine aktuelle Auskunft.

    Der Jail-Train ist seit langer Zeit nicht mehr unterwegs zwischen Basserdsdorf und Bern Weyermannshaus. Ich glaube mal gehört zu haben, dass die beiden Wagen mit Gefängnissausstattung nicht mehr fahrtauglich oder nicht mehr zeitgemäss sind.

    Um zukünftig solche Transporte auf der Schiene anzubieten, müsste wahrscheinlich ein EW IV - Wagen umgebaut werden.

    Wenn nun die Jail-Train - Haltestelle in Bassersdorf weichen muss, ist es meiner Meiunug nach fraglich ob die Gefangenentransporte auf der Schiene noch weiterverfolgt werden. Die Zukunft wird es zeigen.

  • Die Sehnsucht nach einem funktionierenden Bahnsystem führt deutsche Redaktionen immer wieder in die Schweiz. Vielleicht ist auch die gesponserte Fahrt aufs Jungfraujoch eine Motivation? ;)

    Die Galileo-Reportage ist allerdings nicht die schlechteste, finde ich:

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    Unbestritten erinnern die Kommentarspalten von Websites zuweilen an digitale Obdachlosenheime, wo sich Verhaltensauffällige gerne versammeln. Rainer Stadler, NZZ vom 8. Mai 2012.

  • Am 11. August 2023 prallte im Güterbahnhof Winterthur die Rangierlokomotive eines Bauzugs gegen den RABe 511 011 «Dietikon». Glücklicherweise wurde eine Mitarbeiterin nur leicht verletzt. Der Sachschaden betrug 100'000 Franken. Die Ursache war eine falsch gestellte Weiche. Der verantwortliche Zugverkehrsleiter wurde nun per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zu einer bedingten Geldstrafe wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt. Bezahlen muss er eine Busse von 500 Franken. Laut dem Strafbefehl stellte der Beschuldigte die Weichen «aufgrund pflichtwidriger Unaufmerksamkeit» falsch, so dass der Rangierzug nicht auf das unbesetzte Gleis 108, sondern auf das mit der S-Bahn belegte Gleis 106 fuhr.

    Weitere Informationen zum Unfallhergang und zur Begründung in der heutigen NZZ:

    Falsch eingestellte Weiche führt zu Unfall: Zugverkehrsleiter verurteilt
    Zu dem Zwischenfall kam es, weil der 26-jährige Mann unaufmerksam war. Nun ist er verurteilt worden.
    www.nzz.ch

    Unbestritten erinnern die Kommentarspalten von Websites zuweilen an digitale Obdachlosenheime, wo sich Verhaltensauffällige gerne versammeln. Rainer Stadler, NZZ vom 8. Mai 2012.

  • (...) Die Ursache war eine falsch gestellte Weiche. Der verantwortliche Zugverkehrsleiter (...)

    • Welche Ortskenntnisse muss ein Zugverkehrsleiter haben? Oder reicht die Ansicht auf dem ILTIS-Schirm?
    • Hätte er überhaupt erkennen können, dass er die Weiche falsch stellt? Warnt das System, wenn eine Rangierfahrstrasse in ein besetztes Gleis gestellt wird?
    • Wie war die Belastung des Zugverkehrsleiters? Konnte er die Aufmerksamkeit bei dieser Fahrt haben oder war er mit anderen Ereignissen ausgelastet?
    • Muss eine Rangierfahrt nicht an der Zugsspitze überwacht werden und die Geschwindigkeit so gewählt sein, dass auf Sichtdistanz angehalten werden kann?
  • Wenn die Rangierfahrt nicht mit dem verlangten Zielpunkt übereinstimmt, muss der Fahrdienstleiter dies dem Rangierleiter mitteilen. Vermutlich hat der Fahrdienstleiter dies nicht gemacht und deswegen die Verurteilung.

    • Muss eine Rangierfahrt nicht an der Zugsspitze überwacht werden und die Geschwindigkeit so gewählt sein, dass auf Sichtdistanz angehalten werden kann?

    Die Vorschrift zur Rangiergeschwindigkeit besagt nur, dass am vorgesehenen Ort sicher zum Halten gekommen werden kann. "Fahrt auf Sicht" ist da tatsächlich nochmal eine andere Vorschrift.

    In Bereichen mit zentralisierten Weichen und Zwergsignalen ist eine Fahrstrassenüberwachung durch den Lf auch gar nicht immer so trivial, da hier oftmals keine Weichenlagesignale verbaut sind. (In Handweichen-Bereichen ist das natürlich was anderes...)

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