Umbau Bahnhof Langenthal

  • Aktuell wird der Bahnhof Langenthal vollständig auf P55 umgebaut und eine verbreiterte zentrale Unterführung errichtet. Am 08.01.2024 wurde dafür neben Gleis 3 ein Holzperron Gleis 40 in Betrieb genommen und dafür Gleis 3 ausser Betrieb genommen. Gleis 2 wird per 22.01. gesperrt und durch Gleis 1 ersetzt. Auf Perronseite Gleis 13 wurde das Perron Gleis 1 mit einem Holzperron erweitert, damit die Züge bei Gleis 1 nicht über die Abzweigung fahren müssen. Leider ist Perron 40 zu kurz, um mit den langen HVZ-Zügen vollständig am Perron halten zu können. Deshalb werden bei den durch zwei RABe 512 geführten IR 35 zwei Wagen abgeschlossen, bei den SOB-Zügen mit Traverso und zwei Flirt fährt die hinterste Komposition jeweils geschlossen mit. Kleines Detail am Rande, bei den SBB-Zügen sind die geschlossenen Wagen korrekt in der App hinterlegt, bei den SOB-Zügen werden alle Wagen als offen angezeigt und auch so durchgesagt.

  • …. und auf der provisorischen Unterführung zu den Gleisen fühlt man sich fast wie in einem Abenteuerfilm. Es geht runter, dann wieder einige Tritte hoch, dann wieder runter, noch weiter runter. Und irgendwann wieder hoch. Ich habe eigentlich noch Giftpfeile und eine grosse Kugel erwartet, die auf mich zu rollt. :D

    Beste Grüsse, =weineggbahn=

  • Was ich am ganzen Umbau in Langenthal nicht verstehe: warum nutzt man die Gelegenheit nicht um die Kreuzungskonflikte der SBahn aus Olten zu lösen?

    Würde diese im Gleis 2 wenden und die FV Züge über Gleis 1 und 3 fahren (eine Anlage analog Sursee, Cham oder Castione) könnten viele Verspätungen vermieden werden und die Anschlüsse zur am wären stabiler.

  • …. und auf der provisorischen Unterführung zu den Gleisen fühlt man sich fast wie in einem Abenteuerfilm. Es geht runter, dann wieder einige Tritte hoch, dann wieder runter, noch weiter runter. Und irgendwann wieder hoch. Ich habe eigentlich noch Giftpfeile und eine grosse Kugel erwartet, die auf mich zu rollt. :D

    Beste Grüsse, =weineggbahn=

    Detail: Das ist nicht eine provisorische Unterführung, sondern die mittlere Unterführung, die seit Beginn der Bauarbeiten einfach nicht mehr zu erkennen ist. Sie hat horizontal und vertikal ein paar Ecken bekommen, eine Zeit lang war der Abschnitt zur asm als "Freiluftunterführung" ausgeführt etc. Ich weiss nicht, wie es jetzt dort aussieht, bei meinem letzten Besuch war ich nur in der kleinen Unterführung unterwegs.

  • Links von der Treppe der Hauptunterführung, wo früher der Lift war, hat es nun einen Durchgang zu Gleis 1 und 14. Die beiden übrigen Aufgänge zu Gleis 2 und 3, welche aktuell noch offen sind, werden ab ddem 22.01. geschlossen. Dann gibts nur noch den Zugang zu Gleis 40 via Rampe.

  • Was ich am ganzen Umbau in Langenthal nicht verstehe: warum nutzt man die Gelegenheit nicht um die Kreuzungskonflikte der SBahn aus Olten zu lösen?

    Würde diese im Gleis 2 wenden und die FV Züge über Gleis 1 und 3 fahren (eine Anlage analog Sursee, Cham oder Castione) könnten viele Verspätungen vermieden werden und die Anschlüsse zur am wären stabiler.

    Ganz einfach: weil die Massnahmen für P55 und Unterführung aus dem BehiG finanziert werden.

    Geld für andere Anpassungen (auch wenn diese sehr sinnvoll wären) ist leider nicht da.

  • Nico

    Da glaube ich eher an eine Urban Legend bei deiner Aussage: Das BehiG finanziert nach meinem Wissen keine Bahninfrastruktur. Das kann nur der Bahninfrastrukturfonds in der Regel, dort allerdings mit verschiedenen Gefässen. Eher wird SBB Infrastruktur die Prioritäten (wieder einmal) falsch gesetzt haben oder gar nicht so weit gedacht, weil man zu viel mit anderem beschäftigt ist. Kombinierte Investitionen sind bei vernünftigen Bahnen gang und gäbe. Man denke an die Diskussion um die Beschleunigung in der Rheinschlucht.

    Gruss Chrigi

  • Das BehiG bezahlt gar nichts, es schreibt nur vor. Es ist ein Gesetz 😉

    Es ist halt leider so, dass die SBB eine sehr grosse Firma ist, und die Abteilungen nicht immer alle Projekte miteinander abgleichen.

    Da geht oft Potential für Synergien verloren.

  • Vielleicht braucht es ein “WendeG” - das Wendegleisgesetz, das besagt, dass Wendegleise auf Hauptlinien immer zwischen die beiden Hauptgleise zu liegen kommen müssen.

    Von alleine scheinen BAV und SBB Infrastruktur nur in wenigen Fällen auf diese Idee zu kommen.

  • Das BehiG bezahlt gar nichts, es schreibt nur vor. Es ist ein Gesetz 😉

    Wir können gerne mal aufzeigen, wo das Geld herkommt und wie es in IR- und ER-Aufträge hineinfliesst, nur hilft das keinem eine einfache Kernaussage zu machen.

  • Auf die Idee analog zu Sursee kam ich noch gar nie. Da wären wohl Anpassungen am Gleis 1/11/12 notwendig.

    Für mich würde sonst auch nicht viel dagegensprechen, die Fahrt ins Abstellgleis Richtung Huttwil wieder einzuführen und dort jeweils etwa 20 Minuten zu verweilen, so könnte auch die oftmalige Verspätung aus vorheriger Fahrt ausgeglichen werden. Aber der Trend neigt ja zu Kurzwenden…


    Zum Gleis 40 noch: Ich glaube, die Idee wurde nicht ganz zu Ende gedacht. Reisende dürfen nun den etwa 3' dauernden Umweg via Ex-Bahnhofplatz, supermoderne sehr breite und einladende Unterführung auf sich nehmen, um dann auf dem Holzperron zusammen mit etwa 100 anderen Reisenden auf einem Haufen zu stehen. Warum konnte kein zusätzlicher Zugang von der Unterführung West ermöglicht werden?

    Ich muss mich mal achten, ob die Anschlüsse konstant abgewartet werden und wie lange, die Umsteigezeiten, gerade zu den Bussen, werden ja wohl massiv steigen.

  • Das habe ich auch nicht behauptet.

    Was ist an meiner Kernaussage falsch? Die ganze Branche spricht bei den entsprechenden Bauprojekten immer nur vom "BehiG" weil es schlicht am einfachsten und eigentlich für jeden verständlich ist.

  • In der Leistungsvereinbarung werden Gelder zweckgebunden für diese durch das BehiG erforderlichen Anpassungen gesprochen. Mit diesen Geldern darf nichts anderes gemacht werden. Gleichzeitig gibt es in der laufenden Leistungsvereinbarung offenbar keine Gelder für andere Ausbauten in Langenthal. Ergo darf auch nichts gemacht werden.

    Wer immer noch glaubt, dass Wirtschaft wichtiger ist als Gesundheit, kann ja mal versuchen sein Geld zu zählen, während er die Luft anhält. - Eckart von Hirschhausen, Juli 2021

  • Nico

    Wie beschrieben ist das falsch: "das BehiG bezahlt nur die Erstellung des barrierefreien Zugangs und nichts an der Infra". Mir ist schon klar, dass die Branche so spricht. Besser macht es auch das nicht...

    Dany

    Das ist jetzt irgendwie leicht kryptisch. Natürlich werden Gelder LV zweckgebunden (wobei ich nicht sicher bin, ob bei der SBB die einzelnen Projekte finanziell durch das BAV bewilligt werden oder der Gesamtbetrag. Ich bin zu lange weg vom Fenster bei solchen Fragen, als dass ich das noch wüsste). Sollte das so zutreffen, wie von dir beschrieben, macht auch das die Lage meiner Meinung nach nicht besser. Das Anlagenmanagement hat dann entweder versagt, solche Mittel aufzunehmen oder kam zum Schluss, dass anderes wichtiger sei, was vollkommen legitim wäre. Nach meiner Erfahrung ist es leider eher das Erste.

    Gruss Chrigi

  • Innerhalb der Leistungsvereinbarung sind wenige Beträge fix:

    Innerhalb der Betriebsabgeltung und des Investitionsbeitrags sind die ISB weitgehend frei in der Verwendung der Mittel, soweit sie die Ziele und Vorgaben einhalten können. Sie sollten sich einigermassen an die Investitionsprojekte halten, welche sie anlässlich der vierjährlichen Offerte einreichen. Aus Sicht des Subventionsgebers (BAV) existieren aber keine fixen Töpfe (aktuell mit einer Ausnahme, die hier keine Rolle spielt). Eine Topf für BehiG-Massnahmen existiert nicht.

    Die ISB muss aber die Verwendung der Mittel für die verschiedenen Projekte planen, aufgrund der Abläufe meist mehrere bis zahlreiche Jahre im Voraus, und die Mittel sind sehr beschränkt. Wenn das ISB die Projektplanung über mehrere Jahre festgelegt hat, dann ist das Volumen z.B. für BehiG-Massnahmen festgelegt und kann nicht einfach so z.B. für den Substanzerhalt der Sicherungsanlagen verwendet werden. Dieses Volumen ist aber kein "Topf", sondern eine innerbetriebliche Planung. Die Planung wird laufend angepasst, um die verschiedenen Einflüsse zu berücksichtigen (z.B. Verlauf der Plangenehmigungverfahren).

    Synergien werden bestmöglich genutzt. (Deshalb ist der Bahnhof Ostermundigen noch nicht BehiG-konform…) Das Wünschbare ist aber strikt vom Notwendigen zu trennen.

    NB: Das BAV hat einen Zahlungsrahmen für BehiG-Finanzhilfen, finanziert daraus aber seit 2019 keine Projekte für die abgeltungsberechtigte Bahninfrastruktur.


    Der Umbau in Langenthal des Gleis 1 zum Durchfahrgleis und der Geis 2 zum Wendegleis dürfte einen erheblichen Einfluss auf die Weichenköpfe haben, die beide in einem Bogen liegen. Das Gleis 1 benötigte eine lange Perronkante, das Gleis 12 müsste aufgehoben werden. Das Vorhaben dürfte also teuer sein. Ob ein mittiges Wendegleis 2 auch künftig einen so grossen Nutzen haben wird, weiss ich nicht. Nicht vergessen darf man auch, dass das Gleis 1 Wendegleis für den Güterverkehr Güterbahnhof - VHB ist. Bei einem Umbau müsste also entweder das Gleis 2 weiterhin auch als Durchfahrgleis genutzt werden können oder das Gleis 2 müsste die Kapazität als Wendegleis für den Güterverkehr haben.

  • schwellenmaus

    Danke für die detaillierten Auskünfte. Ungefähr so hatte ich es im Kopf, hätte es aber nicht mehr wiedergeben können. Die genaue Situation in Langenthal ist mir zu wenig klar. Ich weiss aber auch, dass manchmal wenig Mehrkosten viel bringen würden und es trotzdem nicht gemacht wird. Hier scheint das nicht der Fall zu sein.

    Gruss Chrigi

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