Abschaffung Mehrfahrtenkarten - "mir si am Luege"...

  • schwellenmaus: Nutzung bis Ende Fahrplan 2025 wurde komuniziert, was bedeutet, dass MfK welche ab Dezember 2024 verkauft werden ein fixes Ablaufdatum haben und dann entsprechend teilweise nur noch wenige Monate oder Wochen statt 1 Jahr gültig sind.

    Tatsächlich? Dann ist es kommunikativ und organisatorisch noch viel absurder. Ok, ASP hat bis jetzt selber nicht direkt kommuniziert, sondern eben bloss reagiert.

    Die also fehlende Übergangszeit geht voll zulasten der Kundschaft. Oder soll die in Aussicht gestellte Ersatzlösung wenigstens deutlich vor Ende Fahrplan 2025 eingeführt werden?

  • Was sagt dieses Dokument dazu?

    Verstehe ich dich richtig, du möchtest dieses Dokument einsehen? https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/669/de

    Sorry, falls ich etwas falsch interpretiert habe.

    Könnte sein, dass es das richtige Dok ist. Dann wäre spannend, wie Art 8 darin vom BAV umgesetzt rsp. was dazu veranlasst wurde. Dort steht:

    Art. 8 Ausführungsbestimmungen

    Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erlässt Bestimmungen über die technischen Anforderungen an die Gestaltung der Bahnhöfe, der Haltestellen, der Flugplätze, der Kommunkationssysteme, der Billettausgabe sowie der Fahrzeuge

  • Ich habe darum die Befürchtung, dass es eine reine Online-Lösung gibt, und es ist dann das Problem der Kunden, damit zurecht zukommen, bzw. nicht das Problem der Bahnen wenn sie damit ein Problem haben. Für diese gibt es dann halt schlicht keine Mehrfahrtenbillete mehr...

    Wie schon anderswo erwähnt; mein Eindruck der Haltung der öV-Betreiber ist der: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Und wer kein Smartphone oder andere digitale Medien für den Kauf des Billetes lösen will, der wird kurz-mittelfristig nicht mehr den öV benützen können.

    Mein Eindruck ist zwar durchaus derselbe. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Smartphone-Zwang einer gerichtlichen Beurteilung standhalten würde - jedenfalls solange nicht, als es keine verfassungsmässige bzw. gesetzliche Grundlage für die Anschaffung und dauernde Betriebsbereithaltung solcher Geräte gibt.

    Ein allfälliger Vergleich mit dem Verhalten beispielsweise von (Online-)Banken hinkt meines Erachtens. Zum einen besteht dort eine relativ lebhafte Konkurrenz, und ferner erheischen Sicherheitsüberlegungen das kundenseitige Vorhandensein aktueller Hard- und Software beim E-Banking. Zudem lassen sich fast alle Bankgeschäfte immer noch physisch an Schaltern oder per Post erledigen. Und anderseits kann nicht ausgerechnet der monopolistische "öffentliche" Verkehr das Bezahlen seiner Leistungen mit dem einzigen staatlichen Zahlungsmittel verweigern.

  • Was machen die Bahnunternehmen für einen Lärm um das bisschen Technik in den orangen Entwertern., das kostet weiss Gott keine Welt. Die teuren Invesdtitionen wie Stromanschluss etc. können weiterverwendet werden.

    Es geht voll und ganz nur darum das Ticketing, koste es was es wolle, zu digitalisieren.

    Gruss
    Christian

  • Hier können die Erläuterungen, Leitfäden und ähnliches heruntergeladen werden, darunter jene zum BehiG.

  • Was machen die Bahnunternehmen für einen Lärm um das bisschen Technik in den orangen Entwertern., das kostet weiss Gott keine Welt. Die teuren Invesdtitionen wie Stromanschluss etc. können weiterverwendet werden.

    Es geht voll und ganz nur darum das Ticketing, koste es was es wolle, zu digitalisieren.

    Die Wartung kostet durchaus etwas, auch werden Ersatzteile nicht bis in alle Ewigkeit verfügbar sein.

  • Man kauft die MFK online (in der App oder im Web) und aktiviert vor Antritt der Fahrt (in der App oder eventuell noch zuhause am PC; letzteres beispielsweise für Eltern von Kindern ohne Smartphone denkbar)

    Sorry, das ist komplett unbrauchbar: Mein Kind muss auch wieder nach Hause kommen können. Soll es dann jedes Mal anrufen, bevor es einsteigt? Und wenn es den Zug verpasst, ist (bei Stundentakt) auch das Ticket futsch. Das kann beim Stempeln nicht passieren.

    Gruss Chrigu

    Ich bin "chrigu", also weder "Chrigi" noch "chregu".

  • Mein Eindruck ist zwar durchaus derselbe. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Smartphone-Zwang einer gerichtlichen Beurteilung standhalten würde - jedenfalls solange nicht, als es keine verfassungsmässige bzw. gesetzliche Grundlage für die Anschaffung und dauernde Betriebsbereithaltung solcher Geräte gibt.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange kein Fahrgast und keine Interessensverterer entsprechende rechtliche Schritte gegen die öV-Betreiber anstreben, und die Besteller/Politik den Kurs goutieren, solange wird diese schrittweise Umstellung auf ausschliesslich digitale Kanäle weitergehen.
    Mit der Konsequenz, dass der öV die entsprechenden Randgruppen an andere Verkehrsmittel verliert...

    Zudem lassen sich fast alle Bankgeschäfte immer noch physisch an Schaltern oder per Post erledigen.

    Nicht mehr. Bei gewissen Banken ist es z. B. nicht mehr möglich am Schalter Geld abzuheben. Motto: Entweder Bankomat oder gar nicht, Schalter ist ausschliesslich für Beratung da.

    Problem: Die Bank kann sich der Kunde aussuchen, den öV-Betrieb nicht...

  • Problem: Die Bank kann sich der Kunde aussuchen, den öV-Betrieb nicht...

    Nein, etwas anders:

    Bei den Banken gibt es mehrere Angebote. Wenn mir als Kunde Bank 1 nicht passt, kann ich zu Bank 2 wechseln, deren Angebot mir zusagt. Ausser bei gewissen Beziehungen zum Ausland wo die Banken gewisse Kunden ablehnen.

    Beim ÖV gibt es schlicht keine Konkurrenz und gerade die Kundengruppe, bei denen physische Billette oder MfK notwendig sind, kann in der Regel kein Alternativangebot (MIV) selbstständig nutzen.

  • Mit der Konsequenz, dass der öV die entsprechenden Randgruppen an andere Verkehrsmittel verliert...

    Kinder sind eher keine Randgruppe, sondern die Kunden von morgen. Wenn diese den öV nicht kennenlernen, hat das gravierende Auswirkungen für die Nachfrage in der nächsten Generation.

    Gruss Chrigu

    Ich bin "chrigu", also weder "Chrigi" noch "chregu".

  • TBF : Einspruch!

    Ich fuhr ab der ersten Klasse alleine mit dem Zug gut 20km in die nächste Stadt zur Schule.

    Ab 8 Jahren fuhr ich dann selbstständig nach Bern mit 2x Umsteigen. Da hat noch lange nicht jeder ein Handy!

    Gut, wir hatten sehr bald ein Familien-GA, da das Streckenabo für ersteres damals rund 3x so viel kostete wie das GA Familia Kind. Mit dem Tarifverbund kostet das Zonenabo für die benötigten 6 Zonen nicht mal mehr das Doppelte vom GA Familia Kind (rund 550.00 mehr) und insgesamt für die vergleichbare Leistung (mit Bus am Zielort) ist das Zonenabo heute etwas günstiger als damals das Kombi-Abo Bahn+Bus am Zielort….

  • Kinder, die alt genug sind, den ÖV alleine zu nutzen, haben heutzutage aber überwiegend auch ein eigenes Handy.

    Nope, definitiv nicht!

    Bei uns in der 5 Klasse haben gerade 2 von 20 Kindern ein eigenes Handy. Man kann nicht davon ausgehen, dass Kinder bereits ein Handy haben.

    Glücklicherweise steht bei uns ja noch ein Biletteautomat

    Freundlicher Gruss Luca
    SBB - BLS - RM = DC Bahner 8)

  • Der Tarifverbund Arcobaleno bietet die Möglichkeit an, MFK auf eine Karte zu laden, die sogenannte Ape Card. Diese ist m.E. anonym: https://arcobaleno.ch/it/apecard

    Nachteile:

    - Postauto Graubünden und SBB nehmen diese nicht an;

    - Die MFK muss an den Ticketautomaten (grauer Punkt) entwertet werden (man bekommt dann eine Papierquittung (!) als Beleg der Entwertung), diese sind an sich rarer gesät als den orangen Entwerter und man muss ggf. Umwege auf sich nehmen (auch wenn die Entwertung bei den SBB-Automaten funktionieren würde).

  • Kinder, die alt genug sind, den ÖV alleine zu nutzen, haben heutzutage aber überwiegend auch ein eigenes Handy.

    Ein Handy zu haben ist das eine Thema, das Ticket zu kaufen (inkl. der hinterlegten Zahlungsmittel - In aller Regel diejenigen der Eltern) das andere.


    Ich fuhr auch ab dem Alter von ca. 8 Jahren jeweils selbständig zum Sporttraining mit dem Bus ein paar Ortschaften weiter. Dabei hatte ich auch ein Handy dabei, damit ich im Notfall hätte meine Eltern erreichen können (z.B. Bus verpasst, Verletzung, sonst ein Problem).

    Aber meine Eltern hätten sich garantiert geweigert, auf dem Handy in der SBB-App oder sonstwo ihre Zahlungsinformationen zu hinterlegen. Das Ticket kaufen hätte ich vielleicht hingekriegt, weil eine gewisse öV-Affinität schon damals vorhanden war.

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